6. IV-Revision, 2. Teil: letzter Schritt zur nachhaltigen Sanierung der Invalidenversicherung

Bern, 23.06.2010 - Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum zweiten Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung eröffnet. Mit dieser "IV-Revision 6b" erfüllt er den Auftrag des Parlaments, die IV insbesondere mit Einsparungen zu sanieren. Das Massnahmenpaket stellt sicher, dass die IV ab Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, also ab 2018, finanziell auf eigenen Beinen steht. Sie ermöglicht es der IV darüber hinaus ihre Schulden bei der AHV bis voraussichtlich 2028 zu tilgen. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Oktober 2010. Die IV-Revision 6b soll 2015 in Kraft treten.

Die "IV-Revision 6b" ist das letzte Element des Massnahmenplans zur Sanierung der IV:¨

Dank der 4. und 5. IV-Revision wurde die Anzahl der neuen IV-Renten seit 2003 um 45% gesenkt und das Defizit der IV wurde stabilisiert.

Von 2011 bis Ende 2017 verschafft die Zusatzfinanzierung der IV Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, welche das Defizit vorübergehend beseitigen und die Schulden der IV bei der AHV einfrieren und sogar abbauen.

Die 6. IV-Revision schliesslich hat gemäss Auftrag des Parlaments die nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung insbesondere durch eine Senkung der Ausgaben zum Ziel. Ihr erster Teil, die "IV-Revision 6a", erschliesst die Hälfte der notwendigen Einsparungen und ist bereits in der parlamentarischen Beratung. Mit der nun in die Vernehmlassung geschickten "IV-Revision 6b" soll die Rechnung der IV vollständig ausgeglichen werden und ihre Schulden bei der AHV sollen getilgt werden. Die Massnahmen intensivieren die Prävention und Eingliederung und ermöglichen namhafte Einsparungen.

Massnahmen auf Gesetzesstufe

Stufenloses Rentensystem Das geltende System mit vier fixen Rentenstufen führt zu Schwelleneffekten, die die Eingliederungsbemühungen unterlaufen. Es bestraft IV-Rentner/innen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ihr Arbeitspensum in einem Ausmass erhöhen, das zu einer tieferen Rentenstufe führt, wenn der Rentenverlust grösser ist als das zusätzlich erzielte Einkommen. Vorgeschlagen wird darum ein stufenloses Ansteigen der Rentenbeträge in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad. Einerseits setzt dies einen wesentlichen Anreiz für Invalide, ihre Erwerbsfähigkeit so weit als möglich zu steigern, und anderseits ermöglicht es Einsparungen auf den Renten. Für 55-jährige und ältere Versicherte wird der Besitzstand gewahrt.

==> durchschnittliche jährliche Entlastung (2019-2028): 400 Mio. Franken (170 Mio. bei den laufenden Renten, 230 Mio. bei den neuen Renten)

Prävention und verstärkte Eingliederung Die Früherfassung und die auf Menschen mit psychischen Problemen ausgerichteten Integrationsmassnahmen, die mit der 5. IV-Revision eingeführt wurden, werden erweitert und flexibler ausgestaltet. Eine eingliederungsorientierte Beratung und Begleitung der Versicherten und der Arbeitgebenden verstärkt die Prävention von Invalidität. Die IV-Stellen werden die Eingliederungsfähigkeit in einem interprofessionellen Assessment erheben, und die Kompetenzen der regionalen ärztlichen Dienste werden ausgebaut, um eine bessere Koordination zwischen ärztlichen Abklärungen und Eingliederungstätigkeit der IV zu erreichen. Dieses Massnahmenbündel dürfte die Eingliederungsrate insbesondere von Versicherten mit psychischen Problemen erhöhen.

==> durchschnittliche jährliche Entlastung (nach Abzug der Investitionskosten; 2019-2028): 100 Mio. Franken

Anpassung Zusatzrenten für Rentner/innen mit Kindern Bezüger/innen einer IV-Rente erhalten für jedes Kind bis 18 Jahre, oder bis 25 Jahre wenn es in Ausbildung ist, eine Zusatzrente. Sie beträgt 40% der Invalidenrente. Das Ersatzeinkommen zur Kompensation der Kinderkosten, die invalide Eltern zu tragen haben, wurde ursprünglich hauptsächlich von der IV abgedeckt. Im Vergleich zu den effektiven heutigen Kinderkosten und angesichts der Leistungen und aktuellen Ansätze anderer Sozialsysteme wird der geltende Ansatz der IV als hoch betrachtet. Aus diesen Gründen soll er von 40% auf 30% der Invalidenrente angepasst werden.

==> durchschnittliche jährliche Entlastung (2019-2028): 200 Mio. Franken

Anpassung der Übernahme von Reisekosten Reisekosten, die sich wegen einer von der IV finanzierten Heilbehandlung oder anderen Eingliederungsmassnahme ergeben, werden nach heutiger Praxis zu grosszügig von der Versicherung vergütet. Mit der Neuregelung wird die Kostenübernahme wieder auf die vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehene Leistung begrenzt, das heisst auf die Übernahme der behinderungsbedingten und aufgrund einer Eingliederungsmassnahme effektiv notwendigen Kosten.

==> durchschnittliche jährliche Entlastung (2019-2028): 20 Mio. Franken

Massnahmen auf Verordnungs- und Weisungsebene

Berufliche Integration von Sonderschulabgängern und -abgängerinnen Die IV-Anlehre ist eine niederschwellige Ausbildung, die meistens in geschützten Werkstätten absolviert wird. Da die Eingliederungswirkung dieser IV-Leistung und ihre Kosten heute in einem sehr schlechten Verhältnis zueinander stehen, wird die Leistung effizienter ausgestaltet, ohne dass die jungen Versicherten deswegen einen Nachteil erleiden. Die leistungsstärkeren Jugendlichen mit gesundheitlichen Problemen sollen intensiver auf eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt vorbereitet werden, während die leistungsschwächeren weiterhin in einer angepassten geschützten Umgebung arbeiten können.

==> durchschnittliche jährliche Entlastung (2019-2028): 50 Mio. Franken

Beiträge an Organisationen Die IV subventioniert die Dachorganisationen der privaten Invalidenhilfe für die Beratung und Betreuung der Invaliden und ihrer Angehörigen sowie für Kurse zur Förderung und Integration von Invaliden. Mindestens für die Zeit der Zusatzfinanzierung (2011 bis 2017) sollen diese Beiträge nicht mehr der Teuerung angepasst werden, und sie werden begrenzt. Für eine Erweiterung der Dienstleistungen werden zudem keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt.

==> durchschnittliche jährliche Entlastung (2019-2028): 30 Mio. Franken

Entschuldung der IV und Mechanismus für eine ausgeglichene Rechnung

Schuldenabbau Nach dem Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuereinnahmen für die IV wird die Versicherung 2018 mit rund 10 Mia. Franken bei der AHV verschuldet sein. Um die IV vollständig zu sanieren, muss diese Schuld amortisiert werden. Dafür sieht die Revision vor, dass bei einem Stand des IV-Fonds von 50% oder mehr einer Jahresausgabe der über diesem Mindestfondsstand liegende Kapitalanteil zum Schuldenabbau an den AHV-Fonds überwiesen wird. Auf Basis der aktuellen Projektionen ist es möglich, die IV bis 2028 zu entschulden.

Ein Interventionsmechanismus soll die Liquidität des IV-Fonds sicherstellen und künftig Defizite und Schulden der Versicherung verhindern. Zwei Varianten werden zur Diskussion gestellt. In beiden löst der Mechanismus Massnahmen aus, wenn der Stand des IV-Fonds unter 40% einer Jahresausgabe fällt. In diesem Fall muss der Bundesrat dem Parlament Gesetzesänderungen vorschlagen, um die Rechnung wieder auszugleichen. Zur raschen Sicherstellung der Liquidität muss der Bundesrat in Variante 1 die Lohnbeiträge für die IV um höchstens 0,2 Prozentpunkte erhöhen, wenn der Fondsstand unter 40% fällt. In Variante 2 erhöht er die Beiträge erst, wenn der Fondsstand unter 30% fällt, dann aber um 0,3 Prozentpunkte. Zudem senkt er dann auch die Renten um 5 Prozent.

Betrugsbekämpfung in anderen Sozialversicherungen

Mit der 5. IV-Revision hat die IV die Möglichkeit erhalten, gegen Personen, die unter Betrugsverdacht stehen, Observationen durchführen zu können. Die IV hat ihre Betrugsbekämpfung neu aufgebaut und verstärkt und geht seit August 2008 dabei nach einem einheitlichen Konzept vor. Da Betrugsbekämpfung auch in anderen Sozialversicherungen durchgeführt wird, werden die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und aktualisierte Verfahrensvorschriften im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankert.

Finanzielle Auswirkungen der IV-Revision 6b

Die Revision 6b entlastet die Rechnung der IV im Projektionszeitraum 2019 bis 2028 um jährlich durchschnittlich rund 800 Mio. Franken. Dies gewährleistet eine nachhaltig ausgeglichene Rechnung der Invalidenversicherung und ermöglicht die Tilgung ihrer Schulden bis voraussichtlich 2028, womit der Auftrag des Parlaments vollständig erfüllt wird.


Adresse für Rückfragen

031 322 46 40, Yves Rossier, Direktor, Bundesamt für Sozialversicherungen
031 322 91 32, Stefan Ritler, Vizedirektor, Leiter Geschäftsfeld IV, Bundesamt für Sozialversicherungen



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