Erweiterungsbeitrag: Bundesrat genehmigt bilaterale Rahmenabkommen mit Rumänien und Bulgarien

Bern, 23.06.2010 - In seiner Sitzung vom 23. Juni 2010 hat der Bundesrat die bilateralen Rahmenabkommen mit Rumänien und Bulgarien bewilligt und deren Unterzeichnung beschlossen. Die Abkommen regeln Inhalt und Umsetzung des schweizerischen Erweiterungsbeitrags an diese Länder. Erste Projekte können voraussichtlich ab Ende 2010 ausgewählt und umgesetzt werden.

Mit der Genehmigung der bilateralen Rahmenabkommen mit den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Rumänien und Bulgarien durch den Bundesrat ist der Vorbereitungsprozess zur Umsetzung des Erweiterungsbeitrags an diese beiden Staaten abgeschlossen. In Rumänien werden Programme und Projekte im Umfang von 181 Millionen Franken, in Bulgarien im Umfang von 76 Millionen unterstützt.  

Die bilateralen Rahmenabkommen legen die Prinzipien der Zusammenarbeit fest und definieren die konkreten Themenbereiche und Abläufe. Die Schweiz betätigt sich in Be­reichen, in denen die Partnerländer den grössten Nachholbedarf geltend machen und in denen in der Schweiz ein kompetitives Angebot (z.B. an Fachwissen) besteht. Dazu gehören die Bereiche Sicherheit und Reformen, Unterstützung der Zivilgesellschaft, Integration von Minderheiten, Umwelt und Infrastruktur, Privatsektorförderung, Forschung und Bildung sowie Unterstützung institutioneller Partnerschaften. 

Durch den Erweiterungsbeitrag trägt die Schweiz zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU bei. Seit 2007 finanziert die Schweiz mit einer Milliarde Franken Projekte und Programme zugunsten der zehn im Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten. Die 2007 beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumänien werden mit zusätzlichen 257 Millionen Franken unterstützt. Rechtliche Grundlage des Erweiterungsbeitrags ist das Bundesgesetz Ost, das von den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 26. November 2006 angenom­men worden ist. Auf dieser gesetzlichen Grundlage hat das Parlament den entsprechenden Rahmenkredit bewilligt. Die beiden bilateralen Rahmenabkommen zur konkreten Regelung der Zusammenarbeit mit Rumänien und Bulgarien schliesst der Bundesrat in eigener Kompetenz ab. 

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