Verstärkte Bekämpfung der Schwarzarbeit im Jahr 2009 - Erfolg bei der Sensibilisierung der Bevölkerung

Bern, 22.06.2010 - Die Kantone haben ihre Anstrengungen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Jahr 2009 intensiviert und verfügen über zunehmende Praxis bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Informationskampagne des SECO leistete zudem einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung. Dies ist das Fazit des Berichts über die Umsetzung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit im Jahr 2009, welches seit dem 1. Januar 2008 in Kraft steht.

Gemäss dem Bericht über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wurden im Jahr 2009 11'120 Kontrollen durchgeführt und in den Gebieten des Sozialversicherungs-, Ausländer-, und Quellensteuerrechts 1'733 Sanktionen verhängt, was einer Zunahme um 1'856 Kontrollen und 410 Sanktionen entspricht.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Berichterstattung, dass die Kantone über zunehmende Praxis bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit verfügen.

Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen und Kürzung von Finanzhilfen
Mit Einführung des BGSA wurden neue Arten von Sanktionen bei schweren und wiederholten Verstössen gegen das Sozialversicherungs- und das Ausländerrecht eingeführt: Arbeitgeber können bis zu fünf Jahren vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden oder es können ihnen Finanzhilfen gekürzt werden. Im Jahr 2009 wurden die ersten derartigen Sanktionen rechtskräftig.

Zunahme der Anmeldungen für das vereinfachte Abrechnungsverfahren
Mit dem neuen Bundesgesetz wurde ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungen und Steuern bei geringen Löhnen eingeführt. Die Zahl der Arbeitgeber, welche über das vereinfachte Abrechnungsverfahren abrechnen, ist gegenüber dem Jahr 2008 von 12'615 auf 17'193 Arbeitgeber gestiegen. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren wird somit immer reger genutzt.

Gelungene Sensibilisierung der Bevölkerung mit Informationskampagne
Die Informations- und Sensibilisierungskampagne des SECO, welche die Einführung des Gesetzes begleitete, wurde mit Ablauf des Jahres 2009 beendet. Gemäss einer Untersuchung wurde das Ziel der Sensibilisierung und Information der Bevölkerung und der Arbeitgebenden erreicht, wobei insbesondere die Kernbotschaft «Keine Schwarzarbeit. Das verdienen alle.» im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden konnte.


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