Suivi de Zurich: Studie zu Verkehrsmanagementsystemen im alpenquerenden Schwerverkehr

Bern, 14.06.2010 - Eine Studie zur zukünftigen Einführung von Verkehrsmanagementsystemen im alpenquerenden Schwerverkehr ist lanciert. Sie stützt sich auf die Mandate und Schlussfolgerungen des Treffens der Verkehrsminister der Alpenländer vom Mai 2009. Unter dem Schweizer Vorsitz des Suivi de Zurich sind zwei weitere Studien geplant. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen dem nächsten Ministertreffen im Oktober 2011 als Entscheidungsgrundlage.

Mit dem Güterverkehrsgesetz erteilte das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz, internationale Vereinbarungen im Hinblick auf die Einführung der Alpentransitbörse (ATB) abzuschliessen. Die Diskussion zur ATB wird im Rahmen des sogenannten Suivi de Zurich, des Follow-up-Prozesses der Konferenz der Verkehrsminister der Alpenländer geführt. Neben der ATB gaben die Verkehrsminister auch vertiefte Analysen zum Emissionshandelsystem (EHS) oder der nachfrageorientierten Differenzierung der Abgabenhöhe (Toll+) in Auftrag.

Die soeben vergebene Studie soll nun für jede dieser drei Lenkungsinstrumente vergleichbare Daten auf der wissenschaftlichen, technischen und betrieblichen Ebene zusammentragen. Sie wird verschiedene Szenarien ausarbeiten und die Auswirkungen der Einzel- oder kombinierten Anwendung der Systeme auf die Entwicklung des Strassengüterverkehrs betrachten. Mitberücksichtigt werden auch die finanziellen Folgen für den Staat (Kosten, Erlöse) und die alpenquerende Fracht.

Noch vor Jahresende werden zwei weitere Studien in Angriff genommen. Eine wird sich mit den rechtlichen Aspekten befassen. Dabei geht es insbesondere um Vereinbarkeit der Verkehrsmanagementsysteme für den alpenquerenden Verkehr mit dem europäischem Recht, dem bilateralen Landverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz sowie den nationalen Rechtsordnungen der betroffenen Staaten.

Die zweite Studie wird die Auswirkungen dieser Systeme einerseits auf die nationalen Volkswirtschaften der Staaten im Alpenbogen und andererseits auf die Regionen überprüfen. Sie wird die wirtschaftlichen, logistischen, sozialen und beruflichen Folgen für die Transportbranche und die Strassentransportbranche im Besonderen ausleuchten. Die Untersuchung wird zwischen der Einführung eines einzelnen Instruments für den ganzen Alpenraum und der Einführung von verschiedenen Instrumenten in diesem Gebiet unterscheiden.

Diese drei Studien bilden die Grundlage für das Ausarbeiten der Schlussfolgerungen, die den Vertreterinnen und Vertretern der Unterzeichnerstaaten des Suivi de Zurich am nächsten Ministertreffen im Oktober 2011 vorgelegt werden sollen. Dieses Treffen wird unter Schweizer Vorsitz stehen.

An der Sitzung vom 7. Mai 2009 in Wien nahmen die Verkehrsminister der Alpenländer von den Ergebnissen einer Studie über die Voraussetzungen für die Einführung neuer Systeme zur Regulierung des alpenquerenden Güterverkehrs auf der Strasse Kenntnis. Sie vereinbarten eine allfällige, schrittweise Einführung von entsprechenden Massnahmen.

Der Suivi de Zurich wurde auf Initiative des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Umwelt (UVEK) im November 2001 nach dem Brand im Gotthard-Strassentunnel und weiteren Alpentunnels gegründet. Neben der Schweiz sind die Verkehrsminister Deutschlands, Österreichs, Frankreichs, Italiens und Sloweniens darin vertreten. Die Europäische Kommission ist als Beobachterin dabei.

Die Teilnehmer am Suivi de Zurich erachten die Modelle ATB, EHS und Toll+ als die am besten geeigneten Instrumente zur nachhaltigen Bewältigung des alpenquerenden Schwerverkehrs. Dabei geht es namentlich um die Reduktion der Umweltauswirkungen des Strassengüterverkehrs, die Verkehrsverlagerung sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Alpenstrassen. Die Umsetzung dieser Systeme soll jedoch weder den Warenaustausch noch das Wirtschaftswachstum behindern.
Das Konzept der Alpentransitbörse (ATB) beruht auf der Festlegung einer bestimmten Anzahl erlaubter Durchfahrten im Jahr, während das Emissionshandelssystem (EHS) Emissionsvorgaben für Schadstoffe, beispielsweise CO2, definiert. Bei beiden Systemen können die Transitrechte beziehungsweise die Emissionsberechtigungen verkauft oder gehandelt werden. Wenn die Transportunternehmen nicht alle zugeteilten Rechte ausschöpfen, können sie die Restmengen zum Marktpreis verkaufen.
Die nachfrageorientierte Differenzierung der Abgabenhöhe (Toll+) berücksichtigt die Kapazitäten der Alpentransitachsen und ihre Auslastung. Je höher die Auslastung –  beispielsweise in den Spitzenverkehrszeiten –  umso höher soll die Abgabe ausfallen.


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