Bahnreform 2: Interoperabilität und Ausschreibungen im Personenverkehr bald im Parlament – separate Vorlage für Trassenvergabe

Bern, 11.06.2010 - Der Bundesrat will klare Regeln für den Wettbewerb im öffentlichen Regionalverkehr schaffen und das Schweizer Bahnnetz an die europaweit einheitlichen technischen Normen anpassen. Er will diese Teile des zweiten Schritts der Bahnreform 2 rasch dem Parlament unterbreiten. Dies beschloss der Bundesrat aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung. Für die Ausgestaltung des diskriminierungsfreien Netzzugangs insbesondere der Trassenvergabestelle sollen hingegen verschiedene Modelle vertieft geprüft werden. Anschliessend wird dazu eine separate Botschaft erarbeitet.

Zum zweiten Teilpaket der Bahnreform 2 (vgl. Kästchen) wurde im vergangenen Herbst eine Vernehmlassung durchgeführt. Der Bundesrat hat am Freitag die Ergebnisse zur Kenntnis genommen und den Vernehmlassungsbericht freigegeben (vgl. Link). Nicht umstritten waren die Teile Interoperabilität des europäischen Schienennetzes", "Ausschreibungen im regionalen Personenverkehr" (nur Busse) und "Finanzierung der Wehrdienste" (finanzielle Beteiligung der Bahnen an den Grundkosten, die den Kantonen durch Bereitstellen von Feuerwehren und Rettungsdiensten entstehen).

Diese Themen will der Bundesrat bis im Herbst 2010 in einer Botschaft dem Parlament unterbreiten. Somit wird die Übernahme der Interoperbilitäts-Richtlinien der Europäischen Union (EU) erfolgen können. Diese ermöglichen mit einer technischen Vereinheitlichung des Eisenbahnsystems einen durchgehenden und sicheren Verkehr durch den ganzen Kontinent und machen damit die Bahnen gegenüber dem Strassenverkehr und der Luftfahrt konkurrenzfähiger. Zudem wird die langjährige Ungerechtigkeit, dass die Bahnen sich nicht an den Vorhaltekosten der Wehrdienste beteiligen, gelöst werden können.

UVEK prüft Optionen für künftige Trassenvergabe

Nach der Vernehmlassung ist dagegen die Ausgestaltung der Trassenvergabe (Stelle, welche die Nutzungsrechte für das Schienennetz während eines bestimmten Zeitfensters vergibt) noch offen. Das UVEK wird vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der EU verschiedene Modelle vertieft prüfen. Diese sollen anschliessend in einer eigenen Vorlage mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt werden.

Der Bundesrat hält weiterhin am Ziel fest, die sogenannten Bahnpakete der EU zu übernehmen. Diese verlangen unter anderem eine unabhängige und diskriminierungsfreie Vergabe der Trassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die EU selbst die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen gegenwärtig überarbeitet. Ziel ist es die Erkenntnisse aus dieser Überarbeitung in die Vorlage mit aufzunehmen.

Die Bahnreform ist ein rollender Prozess. Das historisch gewachsene System wurde mit der Revision des Eisenbahngesetzes (auf den 1. Januar 1996) und der Bahnreform 1 (1. Januar 1999) schrittweise umgestaltet. Im Jahre 2005 beauftragten die Eidgenössischen Räte den Bundesrat damit, die Bahnreform 2 in Teilpaketen vorzulegen. Der aktuelle Stand:

- Das erste Teilpaket der Bahnreform 2 ist die Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE). Sie wurde vom Parlament in die Frühjahrsession 2009 verabschiedet und trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
- Das zweite Teilpaket hat der Bundesrat in zwei weitere Teile gesplittet. Der eine davon soll rasch dem Parlament vorgelegt werden, der zweite beinhaltet zwei Modelle der Trassenvergabestelle, die nun vertieft geprüft werden.
- Das dritte Teilpaket umfasst die Neuordnung der Infrastrukturfinanzierung. Es soll im Jahr 2011 in die Vernehmlassung gehen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information, 031 322 36 43



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-33626.html