Abschaffung der Velovignette - aber mit besserem Schutz für Opfer

Bern, 04.06.2010 - Der Bundesrat ist grundsätzlich für die Abschaffung der Velovignette und unterstützt einen entsprechenden Vorstoss aus dem Parlament. Zum besseren Schutz der Opfer von Fahrradunfällen beantragt er dem Parlament jedoch, einen Direktanspruch gegen den Nationalen Garantiefonds vorzusehen.

 Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) möchte die Velovignette abschaffen, um den damit verbundenen Aufwand für die Radfahrerinnen und Radfahrer (jährliche Beschaffung der Velovignette) und für die Behörden (Produktion, Vertrieb und Logistik) zu vermeiden. Als Ausgleich für das fehlende Obligatorium sieht sie die subsidiäre Haftung des Nationalen Garantiefonds (NGF) vor. In einer von der KVF-S durchgeführten Vernehmlassung fand die vorgeschlagene Abschaffung der Velovignette zwar bei praktisch allen politischen Parteien und einer klaren Mehrheit der Kantone Anklang, die Verkehrsverbände – also auch die Veloorganisationen - dagegen lehnten das Vorhaben ab.

Der Bundesrat hat heute entschieden, dem Parlament die Annahme der parlamentarischen Initiative Stähelin (08.520) zu empfehlen.

Um eine Schlechterstellung der Opfer von Fahrradunfällen zu lindern, beantragt der Bundesrat jedoch eine substanzielle Verbesserung der Vorlage: Dem Opfer soll ein direktes Forderungsrecht gegen den NGF eingeräumt werden. Würde die Vignette ohne die vom Bundesrat beantragte Verbesserung abgeschafft, müsste das Opfer die Deckung des Schadens gemäss KVF-S direkt beim Unfallverursacher einfordern. So kann es Jahre dauern, bis der Schaden bezahlt ist. Nebst dem eigentlichen Schaden hätten Verkehrsopfer zusätzlich nervenaufreibende Zivil- und Betreibungsprozesse auf sich zu nehmen.

Wer bisher als Opfer in einen Fahrradunfall verwickelt ist, kommt heute dank der Velovignette relativ unbürokratisch zu seinem Geld. Der Geschädigte kann direkt mit der entsprechenden Vignetten-Versicherung des Verursachers in Kontakt treten.


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