Bürgschaft für Rollmaterial im Regionalverkehr

Bern, 04.06.2010 - Bahn- und Busunternehmen des Regionalverkehrs in der Schweiz sollen den Kauf ihres Rollmaterials zu tieferen Zinssätzen finanzieren können. Diesen Grundsatz hat das Eidgenössische Parlament bereits im Rahmen der Beratung der Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 "Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr" (RöVE)" im März 2009 beschlossen. Erreicht werden soll ein Zinsvorteil dank einer Staatsgarantie für sämtliche Transportunternehmen. Der Bundesrat hat nun die Botschaft zum entsprechenden Bürgschaftsrahmenkredit ans Parlament überwiesen. So kann die Vorlage noch dieses Jahr vom Par-lament verabschiedet werden.

Dank der Bürgschaft können die Unternehmen von einer Zinsreduktion um bis zu 0.5 Prozentpunkte profitieren. Da die Zinskosten für das Fremdkapital von der öffentlichen Hand  - über das Bestellverfahren und Abgeltungszahlungen - finanziert werden, sind tiefere Kosten für Fremdkapital im Interesse von Bund und Kantonen. Der Bundesrat sieht vor, dass Bürgschaften sowohl für neu zu beschaffende als auch bereits seit 2001 im Einsatz stehende Betriebsmittel gewährt werden können. Der Bürgschaftsrahmenkredit beläuft sich auf 11 Milliarden Franken.

Die Zinsersparnisse werden auf 8 Millionen Franken für 2012, 9 Millionen für 2013 und 12 Millionen jährlich für die folgenden Jahre geschätzt. Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2011-13 sollen die gesamten Einsparungen für die Entlastung des Bundeshaushalts dem Bund zukommen und nicht zweckgebunden für den öffentlichen Verkehr verwendet werden.

Die SBB kann bereits heute auf zinsgünstige Darlehen der Eurofima (Rollmaterialfinanzierungsgesellschaft der europäischen Staatsbahnen) zurück greifen. Der Bund leistet hierfür gegenüber der Eurofima eine Staatsgarantie. Durch die Bürgschaft für Rollmaterial profitieren künftig sämtliche Transportunternehmen vom gleichen Zinsvorteil.


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