Weko stellt Untersuchung über Axpo Vertriebspartnerschaften ein

Bern, 24.02.2006 - Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 19. Dezember 2005 die Untersuchung über die Axpo Vertriebspartnerschaften eingestellt. Sie kam zu Schluss, dass die entsprechenden Verträge der Axpo Vertriebs AG und der Kantonswerke AEW Energie AG, Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau AG, Elektrizitätswerk des Kantons Zürich und St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG nicht gegen das Kartellgesetz verstossen. Die übrigen beanstandeten Verhaltensweisen haben die Parteien im Laufe des Verfahrens aufgehoben.

Die untersuchten Vertriebspartnerschaftsverträge, die in der Regel für eine Dauer von fünf Jahren abgeschlossen wurden, beinhalten unter anderem die Verpflichtung der Endverteiler (Eigentümer von lokalen Elektrizitätsnetzen niedriger Spannung, oftmals Gemeindewerke) zum exklusiven Bezug von Elektrizität beim jeweiligen Kantonswerk sowie Rabatte im Vergleich zu denjenigen Endverteilern, welche keine Vertriebspartnerschaft eingegangen sind.
Die beteiligten Unternehmen haben die Rabatte im Laufe des Jahres 2004 aufgehoben, so dass ausschliesslich die langfristigen exklusiven Verpflichtungen zum Strombezug einer kartellrechtlichen Beurteilung unterzogen wurden. Die Weko erachtet langfristige Exklusivlieferverträge im Strombereich als unbedenklich, wenn sie  (i) mit einer Verpflichtung zur vollständigen Versorgung des betreffenden Abnehmers verbunden sind, und (ii) wenn neben den betreffenden Verträgen den jeweiligen Abnehmern rechtlich und tatsächlich kurzfristige (d.h. höchstens einjährige) Verträge zur Verfügung standen bzw. stehen.
Diese Kriterien waren im Falle der untersuchten Vertriebspartnerschaftsverträge erfüllt. Die Weko kam somit zum Schluss, dass die Vertriebspartnerschaftsverträge nicht gegen das Kartellgesetz verstossen.


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