Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz unterbinden; Bundesrat setzt rechtliche Grundlagen auf den 1. Januar 2011 in Kraft

Bern, 04.06.2010 - Ausländische Verlobte werden in Zukunft im Ehevorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen müssen. Der Bundesrat hat am Freitag auf den 1. Januar 2011 die rechtlichen Grundlagen in Kraft gesetzt, um Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz zu unterbinden.

Die neuen Bestimmungen sehen zudem vor, dass die Zivilstandsbehörden einen erweiterten Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS) erhalten. Sie sind ferner verpflichtet, die Identität von Verlobten, die ihren rechtmässigen Aufenthalt nicht nachweisen, der zuständigen Migrationsbehörde zu melden. Die Neuerungen gelten auch für Männer und Frauen, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen lassen wollen. Mit diesen Massnahmen können die unterschiedliche Praxis in den Kantonen vereinheitlicht und die Zusammenarbeit zwischen Zivilstandsämtern und Migrationsbehörden besser aufeinander abgestimmt werden.

Ebenfalls auf den 1. Januar 2011 setzte der Bundesrat die Änderungen zweier Verordnungen in Kraft. Bei der Änderung der Zivilstandsverordnung geht es um technische Anpassungen aufgrund der Einführung des Elektronischen Zivilstandsregisters Infostar, während die Änderung der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen die Teuerung berücksichtigt.


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