Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz unterbinden; Bundesrat setzt rechtliche Grundlagen auf den 1. Januar 2011 in Kraft
Bern, 4.6.2010 - Ausländische Verlobte werden in Zukunft im Ehevorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen müssen. Der Bundesrat hat am Freitag auf den 1. Januar 2011 die rechtlichen Grundlagen in Kraft gesetzt, um Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz zu unterbinden.