Val Müstair und Nationalpark bilden ein gemeinsames UNESCO Biosphärenreservat

Bern, 02.06.2010 - Der Schweizerische Nationalpark ist das älteste UNESCO Biosphärenreservat der Schweiz. Durch den Zusammenschluss mit der Val Müstair wurde die Fläche mehr als verdoppelt und es erfüllt nun teilweise die seit 1995 gültigen Vorgaben der UNESCO. Die UNESCO hat der Erweiterung am 2. Juni 2010 zugestimmt, aber gleichzeitig bis 2013 die vollständige Erfüllung der Vorgaben verlangt.

Der Schweizerische Nationalpark im Kanton Graubünden wurde 1979 zum ersten UNESCO Biosphärenreservat der Schweiz erklärt. 31 Jahre später wird das streng geschützte Gebiet mit der Val Müstair durch eine Pflege- und Entwicklungszone im Sinne der Sevilla-Strategie der UNESCO ergänzt (siehe Kasten 1). Die UNESCO hat diese Erweiterung am 2. Juni 2010 gutgeheissen, obwohl die Vorgaben noch nicht vollständig erfüllt sind. Eine Schweizer Delegation hat dem Entscheidgremium des UNESCO MAB-Programms (Man and Biosphere), dem Internationalen Koordinationsrat (ICC) und seinem Ausschuss in Paris das Projekt und die spezielle Situation eines demokratischen Vorgehens zusätzlich erläutert, Ende Januar hatte das zuständige UNESCO-Expertengremium das Gesuch noch zur Zurückweisung empfohlen. 

In seinem Entscheid hat der ICC insbesondere die Anstrengungen der Bevölkerung in der Val Müstair gewürdigt, auf demokratischem Weg einen regionalen Naturpark zu errichten und zusammen mit dem Schweizerischen Nationalpark langfristig ein UNESCO Biosphärenreservat zu betreiben. Gleichzeitig hat der ICC übereinstimmend mit dem 2008 in Madrid beschlossenen Aktionsplan (Madrid Action Plan) von der Schweiz verlangt, dass die Anforderungen an eine Pflegezone, welche die Kernzone Nationalpark vollständig umgeben muss, bis Ende 2013 gesamthaft erfüllt sind. Zudem verlangt die UNESCO bis zu diesem Zeitpunkt einen Managementplan für die gesamte Biosphäre.

Das erweiterte UNESCO Biosphärenreservat Val Müstair-Parc Naziunal besteht nun einerseits aus dem Schweizerischen Nationalpark mit der streng geschützten Kernzone und anderseits aus der Val Müstair, das die Pflege- und Entwicklungszone (Kasten 2) bildet. Die Fläche des Biosphärenreservats hat sich damit mehr als verdoppelt auf 371 Quadratkilometer und es umfasst neu nicht ausschliesslich Wildnisgebiet, sondern auch Kulturlandschaft, die über eine hohe Biodiversität verfügt. Um diese zu sichern, ist eine nachhaltige Nutzung in der Pflegezone erforderlich, mit dem Ziel, störende Einflüsse auf die Kernzone möglichst zu beschränken. Damit ist die Pflegezone vorwiegend für die land- und waldwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Die Entwicklungszone dient als Siedlungs- und Wirtschaftsraum mit vielfältiger nachhaltiger Nutzung des Bodens. Die Voraussetzungen dazu hat die Val Müstair mit der Charta und dem Managementplan für einen Regionalen Naturpark geschaffen. Die UNESCO Biosphäre Val Müstair-Parc Naziunal entspricht nun weitgehend den Anforderungen der UNESCO an ein modernes Biosphärenreservat.

Noch hängig ist das Gesuch des Kantons Graubünden, das er im Januar 2010 beim Bundesamt für Umwelt BAFU zur Verleihung des Parklabels an die Biosfera Val Müstair eingereicht hatte. Das BAFU entscheidet im Spätsommer darüber.


Kasten 1:
Die Sevilla-Strategie der UNESCO

Die Sevilla-Strategie ist die von der Generalkonferenz der UNESCO 1995 genehmigte internationale Strategie der Biosphärenreservate. Sie legt die Regeln fest für die Bezeichnung neuer sowie für die Erweiterung bestehender Biosphärenreservate. Zudem verlangt sie, dass sich die vor 1995 aufgenommenen Reservate bis 2013 den Vorgaben anpassen.


Kasten 2:
Die Biosphärenreservate gemäss der Sevilla-Strategie

Eine Region kann als UNESCO Biosphärenreservat anerkannt werden, wenn sie:

  • repräsentative Ökosysteme der biogeografischen Regionen der Welt umfasst;
  • von grosser Wichtigkeit ist für die Erhaltung der Biodiversität;
  • eine nachhaltige Entwicklung sowie Forschung auf diesem Gebiet ermöglicht;
  • eine oder mehrere Kernzonen besitzt, die von einer Pflegezone umgeben sind, die den Schutz der Ökosysteme sichert, sowie eine Entwicklungszone, in der eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen möglich ist;
  • Sich in eine Organisationsform einfügt, die unter anderem die Mitwirkung der Bevölkerung und wichtiger Akteure vorsieht.

Ein Teil dieser Kriterien entspricht den Vorgaben für einen regionalen Naturpark, die im Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) festgelegt sind. Deshalb können in der Schweiz nur Regionen, die über das Parklabel verfügen, eine Kandidatur für ein UNESCO Biosphärenreservat einreichen.


Adresse für Rückfragen

Bruno Stephan Walder, Chef Sektion Landschaften von nationaler Bedeutung, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 079 312 92 59
Andrea Hämmerle, Nationalrat, Biosphärenreservatsrat, Tel. 079 598 06 86



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Bundesamt für Umwelt BAFU
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