Langzeitbezüger von Nothilfe: Nur eine Minderheit davon betroffen

Bern-Wabern, 27.05.2010 - Der Sozialhilfestopp für abgewiesene Asylsuchende hat sich grundsätzlich bewährt. Nur eine Minderheit von 15 Prozent bezieht nach einem Jahr noch Nothilfe. Das zeigt, dass der grösste Teil der abgewiesenen Asylsuchenden die Schweiz verlassen hat. Bund und Kantone haben eine Studie in Auftrag gegeben, die untersucht hat, welche Faktoren für den Langzeitbezug von Nothilfe ausschlaggebend sind. Sie haben entschieden, Massnahmen zu prüfen, um die Zahl der sogenannten Langzeitbezüger gering zu halten.

Abgewiesene Asylsuchende erhalten nach Ablauf ihrer Ausreisefrist keine Sozialhilfe mehr, sondern lediglich Nothilfe. Das Ziel dieser Massnahme besteht darin, die betroffenen Personen zur Ausreise aus der Schweiz zu bewegen. Der Sozialhilfestopp gilt seit Anfang 2008 für alle Personen mit einem negativen Asylentscheid. Rund 50 Prozent von ihnen bezieht keine Nothilfe und verlässt die Schweiz; nur 15 Prozent beziehen nach einem Jahr noch Nothilfe.

Die Kantone stellen jedoch einen Sockel von Personen - sogenannte Langzeitbezüger -  fest, welche trotz Nothilfe das Land nicht verlassen. Besonders betroffen sind bevölkerungsreiche Kantone und solche mit grösseren Agglomerationsgemeinden. Bund und Kantone haben Ende 2009 eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Langzeitproblematik in der Nothilfe untersucht.

Die Studie nennt folgende Faktoren, welche für den Langzeitbezug von Nothilfe durch abgewiesene Asylsuchende ausschlaggebend sind:

  • Von grosser Bedeutung für den Vollzug der Wegweisung ist der Erfolg der Rückkehrpolitik des Bundes mit den einzelnen Herkunftsstaaten von abgewiesenen Asylsuchenden. Wichtig ist die Möglichkeit, negative Asylentscheide vollziehen zu können.
  • Die Wegweisungspraxis (Vollzug der Wegweisung) in den Kantonen beeinflusst die Aufenthaltsdauer von Nothilfebezügern.
  • Eine überdurchschnittlich lange Aufenthaltsdauer ist bei älteren Personen, Frauen sowie Paaren und Familien feststellbar.
  • Die Ausgestaltung des Nothilferegimes beeinflusst die Bleibequote von abgewiesenen Asylsuchenden.
  • Der ausgesetzte Wegweisungsvollzug aufgrund hängiger Rechtsbegehren führt zu einer längeren Aufenthaltsdauer von Nothilfebezügern.
  • Die zivilgesellschaftliche und politische Unterstützung führt zu einer längeren Aufenthaltsdauer von Nothilfebezügern.
  • Kantone mit einer liberaleren Härtefallpraxis bei abgewiesenen Asylsuchenden verzeichnen eine längere Aufenthaltsdauer von Nothilfebezügern als Kantone mit einer restriktiven Praxis.

Für die Minderheit der abgewiesenen Asylsuchenden stellt die Nothilfe die weniger abschreckende Option dar als die Rückkehr in die Heimat. Nur mit gut funktionierenden, ineinander greifenden Vollzugsmassnahmen lässt sich die Zahl der Langzeitbezüger reduzieren und gering halten. Die kantonalen Unterschiede des Dauerbezugs von Nothilfe lassen den Schluss zu, dass die zuständigen Behörden über einen Handlungsspielraum verfügen, um auf den Nothilfebezug einzuwirken. Beschränkt wird dieser Spielraum durch nicht beeinflussbare Faktoren wie strukturelle Gegebenheiten der Kantone, das zivilgesellschaftliche und politische Umfeld. Ebenso eine wichtige Rolle spielen ausserkantonale Faktoren, wie der aussenpolitische Erfolg des Bundes in der Rückkehrpolitik, Vollzugsaussetzungen infolge hängiger Rechtsmittelverfahren sowie individuelle Eigenschaften der Weggewiesenen.

Zwei der wichtigsten Handlungsoptionen der Kantone sieht die Studie in einem optimalen Zusammenspiel von Anreiz- und Sanktionsfaktoren im Bereich der Ausgestaltung der Nothilferegimes und bei den Vollzugsanstrengungen. Zudem wird aufgezeigt, dass genügend Ressourcen bei den Haftplätzen und bei den polizeilichen Handlungen wie den Zuführungen zu den Identitätsabklärungen von entscheidender Bedeutung sind.

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Kantonen wird die in der Studie vorgeschlagenen Massnahmen prüfen und konkretisieren. In diesem Zusammenhang werden auch weitere Massnahmen, welche nicht im Fokus dieser Studie standen, wie die Rückkehrpolitik des Bundes, berücksichtigt.


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