Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung

Bern, 26.05.2010 - Der Bundesrat hat am 26. Mai 2010 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) eröffnet. Die Änderung sieht die Unterstellung neuer Dienstleistungsbereiche unter die Preisbekanntgabepflicht vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. September 2010.

Mit einer Änderung der PBV will der Bundesrat verschiedene Dienstleistungen neu der obligatorischen Preisbekanntgabe unterstellen. Im Fokus stehen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten (z. B. Hörgeräte); aber auch solche der Veterinäre, Notare und Bestattungsinstitute. Flugreisen finden ebenfalls Eingang in den Katalog der unterstellten Dienstleistungen. Zentral sind dabei die Angabe des Gesamtpreises einer Flugreise vor und während der Buchung (z. B. im Internet).

Weitere Änderungen betreffen die sogenannten Richt- oder Listenpreise von Herstellern, Importeuren oder Grossisten. Neu soll bei diesen Preisen darauf hingewiesen werden, dass es sich um unverbindlich empfohlene Verkaufspreise handelt. Damit wird die geltende Bestimmung den Vorgaben der kartellrechtlichen Gesetzgebung angepasst. Des Weiteren wird für Preisangaben und die Spezifizierung in der Werbung der Grundsatz der leichten Sichtbarkeit und der guten Lesbarkeit festgeschrieben.

Für sämtliche Waren, die Konsumentinnen und Konsumenten zum Kauf angeboten werden, ist der tatsächlich zu bezahlende Preis von Gesetzes wegen bekannt zu geben. Die der Preisbekanntgabepflicht unterliegenden Dienstleistungen werden vom Bundesrat bestimmt. Die Vernehmlassung zur Änderung der PBV dauert bis 23. September 2010.


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