Ab 1. Juni braucht’s die Velovignette 2010

Bern, 25.05.2010 - Im Bundesparlament wird zurzeit die Abschaffung der Vignette für Fahrräder diskutiert. Ein Entscheid ist aber noch nicht gefallen. Darum gilt auch dieses Jahr: Ab 1. Juni müssen Fahrräder mit der neuen Velovignette ausgerüstet sein. Die Vignette 09 verliert Ende Mai ihre Gültigkeit.

Die Velovignette ist zum Beispiel bei Fahrradhändlern, bei der Post und bei verschiedenen Grossverteilern erhältlich. Mit dem Kauf einer Vignette wird die obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie deckt Schäden bis zu zwei Millionen Franken, die der jeweilige Benutzer des Fahrrades verursacht.

Wer ein Fahrrad ohne gültige Vignette benutzt, muss mit einer Busse von 40 Franken rechnen. Geschieht mit einem Fahrrad ohne gültige Vignette ein Verkehrsunfall, dann deckt zwar der Nationale Garantiefonds den Personen- und Sachschaden des Unfallopfers. Der Nationale Garantiefonds darf aber den Betrag vom nicht versicherten Velofahrer zurückfordern (Regress).

Schäden, die bei Velounfällen entstehen können, sind nicht zu unterschätzen. Werden Personen schwer verletzt und dadurch arbeitsunfähig, können die Kosten rasch sehr hoch werden.


Adresse für Rückfragen

Mediendienst Bundesamt für Strassen 031 324 14 91


Herausgeber

Bundesamt für Strassen ASTRA
http://www.astra.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-33221.html