Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG): Inkrafttreten per 1. Juli 2010

Bern, 19.05.2010 - Der Bundesrat hat am 19. Mai 2010 beschlossen, die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) auf den 1. Juli 2010 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig hat er dazu eine Vollzugsverordnung verabschiedet. Sie wird zusammen mit dem revidierten THG in Kraft treten.

Mit der Revision des THG wird das sogenannte "Cassis de Dijon-Prinzip" autonom eingeführt. Demnach können Produkte, die in der EU bzw. im EWR rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne vorgängige zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren. Ausnahmen sind nur zum Schutz überwiegender öffentlicher Interessen möglich. Die in der Vollzugsverordnung festgelegten Ausnahmen stützen sich auf den Bundesratsbeschluss vom 31. Oktober 2007. Ferner hat der Bundesrat zusätzliche Ausnahmen bezüglich der Deklaration von Kaninchenfleisch, das mit in der Schweiz verbotenen Tierhaltungssystemen produziert wurde und bezüglich der Energieeffizienz gewisser Elektrogeräte (Kühl- und Gefriergeräte, Tumbler, kombinierte Wasch-Trocken-Automaten, Backöfen, Set-Top-Boxen und elektrische Normmotoren) beschlossen. Mit dem "Cassis de Dijon-Prinzip" werden die bisherigen Möglichkeiten zum Abbau technischer Handelshemmnisse gegenüber der EU (autonome Anpassung der schweizerischen Produktevorschriften an diejenigen der EU und staatsvertragliche Vereinbarungen) durch ein drittes Instrument erweitert.

Für Lebensmittel ist eine Sonderregelung zur Anwendung des "Cassis de Dijon-Prinzips" vorgesehen. Lebensmittel, welche die schweizerischen Produktevorschriften nicht erfüllen, aber stattdessen jene der EU oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und dort rechtmässig in Verkehr sind, können auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Sie brauchen dafür aber beim Erstimport eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Diese wird in Form einer Allgemeinverfügung erteilt und gilt für gleichartige Lebensmittel. Die Verordnung regelt die Einzelheiten des Bewilligungsverfahrens.

Unter das "Cassis de Dijon-Prinzip" fallen beispielsweise Lebensmittel, Kosmetika, Textilien und Velos. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der THG-Revision wurden im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung prognostiziert. Vorsichtige Schätzungen der Auswirkungen der THG-Revision auf die Preisentwicklung zeigen, dass diese zu jährlichen Einsparungen auf den Importen aus der EU in Milliardenhöhe führen dürften. Nach dem Inkrafttreten der THG-Revision werden die Auswirkungen dieser Revision auf die Preisentwicklungen anhand der allgemeinen Preisstatistik und gezielter Erhebungen über mehrere Jahre hinweg beobachtet und evaluiert.


Adresse für Rückfragen

THG-Revision
Christian Etter, SECO, Botschafter, Leiter Leistungsbereich Aussenwirtschaftliche Fachdienste,
Tel. +41 31 324 08 62
Heinz Hertig, SECO, Leiter Ressort Nichttarifarische Massnahmen, Tel. +41 31 324 08 35
Lebensmittel
Roland Charrière, BAG, Stellvertretender Direktor, Tel. +41 31 322 95 05
Judith Deflorin, BAG, Sektion Anmeldestelle Cassis de Dijon, Tel. +41 31 322 95 05



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Bundesamt für Gesundheit
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