Bundesrat spricht sich gegen die Besteuerung des Eigenmietwerts aus

Bern, 17.05.2010 - Der Bundesrat will die Besteuerung des Eigenmietwerts abschaffen und damit das Steuersystem vereinfachen. Im Gegenzug soll die Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen und Unterhaltskosten wegfallen. Nach Kenntnisnahme des Ergebnisses der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag, den er der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes (HEV) gegenüberstellt, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom letzten Mittwoch das EFD beauftragt, die entsprechende Botschaft dem Parlament vorzulegen.

Der Bundesrat lehnt die HEV-Volksinitiative ab, weil sie den Eigenmietwert nur für bestimmte Steuerzahlende abschaffen will. Er schlägt daher vor, den Eigenmietwert für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abzuschaffen. Die Vernehmlassung über den indirekten Gegenvorschlag ist kontrovers ausgefallen. Trotzdem will der Bundesrat an seinem Ziel festhalten, das Steuersystem zu vereinfachen.

Er hat das EFD beauftragt, den indirekten Gegenvorschlag gegenüber der Vernehmlassungsvorlage in zwei Bereichen anzupassen. Erstens sollen die privaten Schuldzinsen generell nicht mehr zum Abzug berechtigen. Eine Ausnahme soll jedoch für Ersterwerber gelten: Personen, die erstmals Wohneigentum erwerben, können begrenzt Hypothekarzinsen abziehen. Dieser Ersterwerberabzug erstreckt sich auf 10 Jahre und beträgt maximal 10 000 Franken für Verheiratete bzw. 5000 Franken für übrige Steuerpflichtige. Er nimmt jährlich linear um 10 Prozent ab. Dadurch wird der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung berücksichtigt.

Zweitens wird die Sondersteuer für Zweitliegenschaften wegen fehlender Verfassungskonformität (wie dies in einem Rechtsgutachten über die Zweitliegenschaftssteuer ausgewiesen wurde) nicht weiterverfolgt. Die Kantone sollen jedoch die Möglichkeit haben, eine Kostenanlastungssteuer einzuführen, um zumindest einen Teil der wegfallenden Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung auf Zweitliegenschaften zu kompensieren.

Die übrigen Eckwerte entsprechen jenen der Vernehmlassungsvorlage: Da der Eigenmietwert künftig nicht mehr besteuert wird, entfällt im Gegenzug der Abzug für Unterhaltskosten. Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen können abgezogen werden, wenn sie konkrete energetische Anforderungen einhalten. Bei denkmalpflegerischen Arbeiten wird keine Änderung gegenüber dem geltenden Recht ins Auge gefasst.

Die Botschaft des Bundesrates soll vor den Sommerferien verabschiedet werden.


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