Südanflüge 2009 auf Flughafen Basel-Mülhausen korrekt gehandhabt

Bern, 06.05.2010 - Das Instrumentenlande-System auf die Südpiste 33 des Flughafens Basel-Mülhausen ist 2009 korrekt und gemäss den zwischen der Schweiz und Frankreich vereinbarten Bedingungen genutzt worden. Dies haben die Aufsichtsbehörden der beiden Länder in einem gemeinsamen Bericht festgestellt. Der Anteil der Südlandungen betrug im vergangenen Jahr 7,8 Prozent.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die französische Direction générale de l'aviation civile (DGCA) haben in einem Abkommen von 2006 die Bedingungen für den Betrieb des neuen Instrumentenlande-Systems (ILS) auf die Piste 33 des binationalen Flughafens Basel-Mülhausen festgelegt. Südanflüge sind dann erforderlich, wenn der Nordwind die kritische Stärke überschreitet und Landungen aus Norden nicht mehr zulässt. Der im Abkommen verankerte entsprechende Wert für die Rückenwindkomponente, ab dem auf Südanflüge umgestellt werden muss, beträgt 5 Knoten (rund 9 Stundenkilometer). Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die beiden Behörden jährlich einen Bericht über den Einsatz des ILS 33 durch die für den Flugbetrieb zuständige französische Flugsicherung vorlegen.

Der Bericht für das Jahr 2009 zeigt, dass der Anteil der Südanflüge im Vergleich zum Vorjahr von 8,9 auf 7,8 Prozent gesunken ist. Die Anzahl der Anflüge auf die Piste 33 ging gleichzeitig um 19,1 Prozent auf 2418 zurück, währenddem sich die Gesamtzahl der Starts und Landungen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen lediglich um 7,9 Prozent verringerte. Ergänzend enthält der Bericht Angaben zur Benutzung des ILS nach Monaten, Wochentagen und Tageszeiten. Im Weiteren informiert das Dokument auch darüber, wie das Verfahren zum Wechsel der Anflugpiste abläuft und wie das Informatiksystem optimiert wurde, das die Fluglotsen bei der Pistenwahl unterstützt. Eine Überprüfung der Abläufe bei der französischen Flugsicherung durch das BAZL im Januar 2010 ergab, dass diese Verfahren gemäss den Vorgaben angewendet werden.

Zusammenfassend kommen das BAZL und die DGAC zum Schluss, dass das ILS 33 im Jahr 2009 korrekt und gemäss der Vereinbarung zwischen den beiden Behörden genutzt worden ist. Das BAZL wird die Anwendung der Südanflüge weiterhin aufmerksam verfolgen.



Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-32948.html