Finanzierung der Bahninfrastruktur 2011/2012: Anhörung bei den Kantonen

Bern, 23.04.2010 - Das Bundesamt für Verkehr BAV schlägt vor, für die Jahre 2011/12 die Finanzmittel für den Betrieb, Unterhalt und Erhalt der Bahninfrastruktur zu erhöhen. Dies als Folge der von der SBB geltend gemachten, höheren Kosten für den Substanzerhalt des Bahnnetzes. Die zusätzlichen Gelder sollen wie vom Bundesrat gefordert durch geringere Einlagen in den FinöV-Fonds kompensiert werden.

Bis Mitte Mai 2010 können die Kantone im Rahmen einer Anhörung zum Entwurf der Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund - SBB für die Jahre 2011-12 Stellung nehmen.

Der Botschaftsentwurf sieht vor, dass der Bund für die Bahninfrastruktur in den Jahren 2011/2012 insgesamt 4,425 Milliarden Franken in Form von Betriebs- und Investitionsbeiträgen zur Verfügung stellt: 1,133 Milliarden für die Infrastruktur der Privatbahnen und 3,292 Milliarden für die SBB Infrastruktur.

Der beantragte Zahlungsrahmen für die SBB Infrastruktur übersteigt die gemäss der korrigierten Finanzplanung des Bundes zur Verfügung stehenden Mittel um 332 Millionen Franken. Um die Vorgaben des Konsolidierungsprogramms 2011-2013 einzuhalten, muss diese Summe gemäss Bundesratsentscheid vom 16. Dezember 2009 kompensiert werden. Die Aufstockung der Substanzerhaltungsmittel für die SBB wird durch eine temporäre Reduktion der LSVA-Einlagen in den FinöV-Fonds ausgeglichen.

Sofern sich die Kürzung der FinöV-Fonds-Einnahmen auf die Jahre 2011 und 2012 beschränkt, ist aus heutiger Sicht keine Anpassung des Bauprogramms der aktuell aus dem Fonds finanzierten Projekte nötig: Die NEAT, die Anschlüsse ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz in der Ost- und Westschweiz sowie die Lärmsanierung können nach Auffassung des BAV wie geplant realisiert werden. Für den Fall, dass der FinöV-Fonds auch ab 2013 auf entsprechende Erträge verzichten müsste, könnten unter Umständen Steuerungsmassnahmen (z.B. Verschiebung von ZEB-Projekten) erforderlich werden.

Die Erhöhung des Zahlungsrahmens ermöglicht der SBB Infrastruktur, die Substanzerhaltung 2011/2012 schrittweise zu intensivieren. Lösungsmöglichkeiten für die mittel- und langfristige Finanzierung der Substanzerhaltung und des Ausbaus des Schienennetzes werden derzeit durch eine vom BAV geleitete verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Finanzierung Bahninfrastruktur“ erarbeitet. Die Ergebnisse werden im Herbst/Winter 2010 vorliegen. Sie fliessen in die Vernehmlassungsvorlage Bahn 2030 ein und werden in der übernächsten Leistungsvereinbarung für die Jahre 2013-2016 berücksichtigt.

Nach Auswertung der Anhörung wird das Bundesamt für Verkehr die Botschaft überarbeiten und die Verhandlungen mit der SBB zur LV 11-12 abschliessen. Voraussichtlich im Juni 2010 wird der  Bundesrat die Botschaft ans Parlament überweisen, so dass sie in der Herbst- und der Wintersession 2010 von beiden Räten behandelt werden kann.

Die Dokumente der Anhörung sind auf der Internetseite des BAV unter www.bav.admin.ch abrufbar.

 


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