Vorschlag eines neuen Trassenpreissystems – Vorkonsultation der direkt betroffenen Kreise

Bern, 21.04.2010 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) unterbreitet im Rahmen einer Vorkonsultation den direkt betroffenen Kreisen einen Vorschlag, nach welchen Prinzipien die Trassenpreise künftig berechnet werden sollen, und erläutert ihn an Informationsveranstaltungen. Die Eisenbahnunternehmen, Verbände der verladenden Wirtschaft und die Kantone sind nun zu einer ersten Stellungnahme eingeladen.


Das BAV hat die Vorbereitungen des dritten Teilpakets der Bahnreform 2 zum Anlass genommen, einen Vorschlag für die Revision des Trassenpreissystems zu entwickeln. Der Trassenpreis ist das Entgelt, welches Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für die Benützung der Schieneninfrastruktur in der Schweiz bezahlen müssen.

Der Vorschlag führt neue Instrumente mit Lenkungswirkung ein. Dabei geht es namentlich um die optimale Nutzung der bestehenden Kapazitäten im Schienennetz. Zudem sollen die Kosten auf die einzelnen Züge verursachergerecht verteilt werden. So werden die Trassenpreise nach Kapazität und Anlagenintensität der Strecken sowie nach Trassenqualität der Zugsgattungen differenziert. Damit wird typischerweise ein Zug auf belasteten Strecken in der Hauptverkehrszeit wesentlich mehr pro Trassenkilometer zahlen als ein Zug auf Nebenstrecken. Zudem werden mit dem Vorschlag die schweren Züge zu Lasten der leichteren Züge günstiger. Längerfristig setzt das System Anreize – einerseits für die EVU in Bezug auf Trassen- und Fahrzeugwahl, planerisch bezüglich Angebotsgestaltung (z.B. neue Haltestellen) und infrastrukturseitig in Form eines optimierten Unterhalts.

Die betroffenen Kreise können sich bis Ende Mai im Rahmen der Vorkonsultation zu den vorgeschlagenen Prinzipien äussern. Zur Diskussion stehen auch stärkere Preisdifferenzierungen bezüglich Lärm, Verschleiss und Qualität. Das Konzept wird anschliessend im Hinblick auf die Vernehmlassungsvorlage des dritten Teilpakets der Bahnreform 2 bearbeitet.

Hintergrundinformation aktuelles System:

Der Trassenpreis (TP) wurde 1999 mit der (ersten) Bahnreform in der Schweiz eingeführt, um die Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) für ihre Leistungen an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zu entschädigen.

Das seither geltende Trassenpreissystem (TPS) hat sich im Grossen und Ganzen bewährt. Es ist einfach, transparent und basiert im Einklang mit der massgebenden EU-Richtlinie 2001/14 auf Normgrenzkosten. Damit sollen die Kosten, welche die Züge jeweils unmittelbar an der Infrastruktur verursachen, gedeckt werden. Den Rest übernehmen grundsätzlich Subventionen der öffentlichen Hand.

Aktuell setzt sich der Trassenpreis aus den Preisen für Grund -, Zusatz - und Serviceleistungen  zusammen. Diese sind kaum differenziert (Ausnahme: Zuschlag von 2 Fr. pro Zugkilometer im Lötschberg-Basistunnel).


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information 031 322 36 43



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