Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz : St. Galler Bezirke neu aufgenommen

Bern, 31.03.2010 - Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) beschlossen. Neu aufgenommen werden: Kanton St. Gallen: Ersterfassung in den (ehemaligen) Bezirken Alttoggenburg, Neutoggenburg, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Gaster, See, Wil. Mit dieser Verordnungsänderung, die am 1. Mai 2010 in Kraft tritt, wird eine weitere Serie der Ortsbilder von nationaler Bedeutung in das Inventar aufgenommen.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet den Bund, seine Anstalten und Betriebe sowie die Kantone bei der Erfüllung von Bundesaufgaben dafür zu sorgen, dass heimatliche Landschafts- und Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler geschont werden und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben. Um diese Aufgabe wahrzunehmen, erstellt der Bundesrat Inventare von Objekten mit nationaler Bedeutung im Bereich des Natur- und Heimatschutzes, welche regelmässig überprüft und bereinigt werden.
 
1981 konnte aufgrund der Verordnung über das Bundesinventar der schützenwerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) eine erste Serie mit 122 Objekten ins Inventar aufgenommen werden. Die Inventararbeit wurde seither mit 13 Serien erweitert. Gegenstand des Bundesinventars bilden jene Ortsbilder, denen nationale Bedeutung zuerkannt wird. Es umfasst die schützenswerten Dauersiedlungen der Schweiz und dient dem Bund bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Pflichten im Bereich des Heimatschutzes und der Denkmalpfelge. Der Bundesrat hat nun einer Änderung der Verordnung (VISOS) zugestimmt, so dass eine weitere Serie der Ortsbilder von nationaler Bedeutung in das Inventar aufgenommen werden konnte.


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