Paraphierung des DBA Schweiz-Deutschland am Rande des Treffens der Finanzminister Merz und Schäuble

Bern, 26.03.2010 - Bundesrat Hans-Rudolf Merz und der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble haben heute bei einem Arbeitstreffen in Berlin offen und konstruktiv bilaterale Steuerfragen erörtert. Im Zentrum der Gespräche stand die Paraphierung des Änderungsprotokolls zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland. Thematisiert wurde zudem die Verwendung gekaufter Bankkundendaten durch die deutschen Finanzbehörden. Zur Klärung offener Finanz- und Steuerfragen zuhanden der Unterzeichnung des DBA haben die beiden Minister eine bilaterale Arbeitsgruppe mandatiert.

Am Rande des Treffens zwischen Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Finanzminister Wolfgang Schäuble wurde heute in Berlin das Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland paraphiert. Zentrales Element der Revision des DBA ist die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Deutschland ist das 23. mit einer Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens. Neben der Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz in den Verhandlungen verschiedene Vorteile für den Wirtschaftsstandort aushandeln können. Der Text des DBA wird bei dessen Unterzeichnung veröffentlicht.

Bilaterale Arbeitsgruppe zur Klärung offener Finanz- und Steuerfragen

Zur weiteren konstruktiven Klärung der offenen Fragen im Finanz- und Steuerbereich haben Bundesrat Merz und Finanzminister Schäuble eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter der Leitung ihrer beiden Staatssekretäre eingesetzt. Zum Mandat der Arbeitsgruppe gehört insbesondere die Klärung folgender Themen:

  • Möglichkeiten der Herbeiführung einer Besteuerung von nicht versteuerten Vermögenswerten, die von in Deutschland ansässigen Personen bei Finanzinstituten in der Schweiz angelegt sind;
  • Sicherstellung einer Besteuerung mit Abgeltungscharakter der laufenden Kapitaleinkünfte aus Vermögenswerten, die von in Deutschland ansässigen Personen bei Finanzinstituten in der Schweiz angelegt sind, sowie von Übertragungen solcher Vermögenswerte insbesondere durch Erbschaft oder Schenkung;
  • Marktzugang; gestützt auf die von den zuständigen Aufsichtsbehörden erarbeiteten Lösungsvorschläge, Prüfung eines erweiterten Marktzugangs für Schweizer Banken in Deutschland;
  • flankierende Arbeiten im Hinblick auf die Unterzeichnung des Revisionsprotokolls zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, einschliesslich Fragen zum Umgang mit dem Kauf von Bankdaten und eine umfassende Information der Schweiz darüber.

Mit Blick auf die gekauften Bankdaten hat Deutschland zur Kenntnis genommen, dass die Schweiz auf Basis von gekauften Bankdaten keine Amtshilfe leistet.

   


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