Entscheide zur Regierungsreform
Bern, 25.03.2010 - Der Bundesrat will die Amtsdauer des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin auf zwei Jahre verlängern. Zudem soll die Regierungstätigkeit durch den vermehrten Einsatz von Staatssekretären und mit weiteren Massnahmen gestärkt werden. Er hat am Mittwoch an einer Klausursitzung das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit der Bundeskanzlei bis im Sommer eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform vorzubereiten.
Mit seiner Zusatzbotschaft wird der Bundesrat den Auftrag des Parlaments erfüllen, das im Jahr 2004 mit der Rückweisung einer ersten Vorlage den Bundesrat gleichzeitig aufgefordert hatte, neue Reformvorschläge zu unterbreiten. Bereits letztes Jahr hatte der Bundesrat im Rahmen einer Aussprache einen Reformbedarf erkannt und sich für einen neuen Anlauf in der Regierungsreform ausgesprochen. Die gestrige Aussprache diente dazu, die Leitplanken für die Zusatzbotschaft zu setzen.
Die Amtsdauer des Bundespräsidenten verlängern
Die Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin von einem auf zwei Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl ermöglicht es, die Leitungsfunktion und Repräsentationsaufgaben besser wahrzunehmen. Dies stärkt nach Ansicht des Bundesrates die politische Führung, insbesondere bei der Bewältigung ausserordentlicher Situationen. Zudem können die während der Präsidialzeit erworbenen Erfahrungen und persönlichen Kontakte besser genutzt werden. Die Verlängerung der Präsidialzeit bedingt eine Änderung der Verfassung und ist dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.
Der Bundesrat will noch vertieft prüfen, ob er selber und/oder das Parlament den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin wählen sollen. Der Vizepräsident bzw. die Vizepräsidentin soll jeweils nur für ein Jahr gewählt werden; zu prüfen ist noch, durch welches Gremium und nach welchen Regeln die Wahl erfolgen soll.
Die Schaffung eines Präsidialdepartements lehnt der Bundesrat ab. Er will aber den Stab des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin stärken. Die Eingliederung des Stabes in die Bundeskanzlei oder ins Departement des Bundespräsidiums ist noch offen. Dieser Stab wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Departemente rekrutieren können.
Mehr Staatssekretäre
Ferner will der Bundesrat das heutige im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz verankerte System der Staatssekretäre ausbauen. Er wird in der Zusatzbotschaft festlegen, in welchen Bereichen er Staatssekretäre vorsieht. Er strebt eine Vereinheitlichung ihres Profils und ihrer Aufgaben an.
Zur Stärkung der kollegialen Führung will der Bundesrat verschiedene Massnahmen ergreifen. Er will insbesondere vermehrt Klausuren durchführen, um strategische Fragen und Handlungsfelder der Zukunft zu diskutieren. Zudem will er durch klar strukturierte Verfahren die Vorbereitung seiner Sitzungen optimieren und durch die Ausdehnung des vereinfachten (schriftlichen) Beschlussverfahrens seine Sitzungen von Routine-Geschäften entlasten. Weiter will der Bundesrat die Zusammenarbeit mit dem Parlament optimieren.
Parallel zur Frage der Staatssekretariate wird der Bundesrat an einer weiteren Klausursitzung eine Grundsatzdiskussion über die Gliederung der sieben Departemente führen. Inhalt der Diskussion sind die sieben grossen politischen Prioritäten der nächsten Jahrzehnte und die Art, wie die Departemente in Anbetracht dieser Prioritäten neu organisiert werden sollen.
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