Uiguren aus Guantánamo im Kanton Jura

Bern, 24.03.2010 - Die beiden Uiguren chinesischer Staatsangehörigkeit, denen die Schweiz humanitäre Aufnahme gewährt, sind im Kanton Jura angekommen. In Zusammenarbeit mit den US-Behörden wurden sie von Guantánamo in ihren Aufnahmekanton gebracht. Die Schweiz trägt damit – wie andere Länder auch – zur Schliessung des Gefangenenlagers in Guantánamo bei.

Der Bundesrat hatte die humanitäre Aufnahme der beiden Uiguren am 3. Februar 2010 beschlossen. Zuvor hatte der Kanton Jura definitiv als Aufnahmekanton zugesagt, wo die beiden nun mit einer humanitären Aufenthaltsbewilligung B leben werden.

Die beiden Uiguren wurden von den US-Behörden weder angeklagt noch verurteilt; heute sind sie wieder freie Menschen. Gegenüber der Schweiz haben sie sich ausdrücklich verpflichtet, die Rechtsordnung zu respektieren und die am Wohnort gesprochene Sprache zu erlernen. Sie sind zudem willens, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Um sie und ihre Persönlichkeit zu schützen und um ihre Integration in die Gesellschaft nicht zu gefährden, machen die beteiligten Stellen des Bundes und des Kantons Jura keine weiteren Angaben zu ihrer Person und zu ihrem Aufenthalt.

Insgesamt gewährt die Schweiz drei Personen aus dem Gefangenenlager Guantánamo humanitäre Aufnahme - neben den beiden Uiguren auch einem Usbeken. Dieser war Anfang Jahr in seinem Aufnahmekanton Genf eingetroffen.


Adresse für Rückfragen

Charles Juillard, Präsident der jurassischen Kantonsregierung, Tel. +41 32 420 55 03
Guido Balmer, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 31 322 18 18


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-32358.html