Strategische Steuerung des Bundesrates

Bern, 23.03.2010 - Der Bundesrat hat von den Empfehlungen der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) zur strategischen politischen Steuerung der Landesregierung Kenntnis genommen. Die Empfehlungen wurden heute von den Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte veröffentlicht. In einer ersten Reaktion unterstreicht der Bundesrat, er habe in dieser Sache bereits verschiedene konkrete Massnahmen eingeleitet. Im Rahmen seiner Beratungen über die Staatsleitungsreform erwägt er zusätzliche Schritte. Die Vorschläge der PVK decken sich teilweise mit diesen Entscheiden oder Vorschlägen. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Bedeutung von Planungsinstrumenten in einer direkten Demokratie relativiert werden muss: Parlament und Volk spielen eine wichtige korrigierende Rolle. Zudem ist es aus seiner Sicht nicht wünschbar, auf dem Papier überdimensionierte Kontrollen zu entwerfen, die aber in der Praxis nicht funktionieren.

Der Bundesrat hat am 26. August 2009 beschlossen, die Staatsleitungsreform weiter voranzutreiben. In diesem Kontext prüft er derzeit eine Reihe von Vorschlägen und Massnahmen. Im Laufe dieses Jahres soll eine entsprechende Zusatzbotschaft vorliegen. Die Empfehlungen der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle können in diesem Rahmen geprüft werden. Der Bundesrat wird definitiv dazu Stellung nehmen, wenn die Entscheide zur Staatsleitungsreform gefallen sind.

Der Bundesrat hatte bereits am 18. September 2009 das Mandat seines Perspektivstabes neu definiert, um die Nützlichkeit dieses mittelfristigen Planungsinstrumentes zu erhöhen.  Der Bundesrat erinnert aber daran, dass in der Schweiz nur in begrenztem Umfang auf der Basis von mehrjährigen Programmen regiert werden kann. Dies würde voraussetzen, dass die Parteien im Parlament eine Koalition bildeten, um  immer wieder wechselnde Änderungen der Mehrheitsverhältnisse oder der Schwerpunkte der politischen Agenda zu verhindern. Die Arbeit der Regierung ist zudem regelmässig den Entscheiden des Volkes anlässlich von Volksabstimmungen unterworfen. Der Bundesrat muss über den nötigen politischen Spielraum verfügen, um seine Regierungstätigkeit sich ändernden Bedingungen anpassen zu können.

Die Einführung eines überdimensionierten Controlling für die Legislaturplanung, die Jahresplanung oder für die mittelfristigen Perspektiven der Regierungstätigkeit könnte zu Verwaltungstätigkeit führen, die ausserhalb der politischen Realität und unseres demokratischen Systems steht.


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