Bundesrat will Integration verstärken

Bern, 05.03.2010 - Der Bundesrat hat die bisherige Integrationspolitik des Bundes aus einer Gesamtsicht überprüft und den Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes gutgeheissen. Die geltende Integrationspolitik soll durch Verbesserungen in verschiedenen Bereichen verstärkt werden. Der Grundsatz, dass Integration nicht nur gefördert, sondern auch gefordert wird, bleibt zentral. Der Gedanke der Integration als Querschnittaufgabe und verbindlicher Grundauftrag der zuständigen Regelstrukturen soll stärker verankert werden. Ebenfalls soll die spezifische Integrationsförderung weiterentwickelt werden.

Der Bundesrat hat aufgrund der parlamentarischen Aufträge durch die Motionen Schiesser (06.3445) sowie SP-Fraktion (06.3765) die Weiterentwicklung der Integrationspolitik aus einer Gesamtsicht geprüft. Dabei stützte er sich auf breite Konsultationen namentlich auch mit den Kantonen und Gemeinden.

Fördern und fordern
Die Integrationspolitik setzt auf die Selbstverantwortung der Ausländerinnen und Ausländer. Bei ausländerrechtlichen Entscheiden wird die Respektierung der Bundesverfassung und der Rechtsordnung, der Wille zu Bildung und Arbeit sowie das Erlernen einer Landessprache berücksichtigt. Das Erfordernis zur Integration soll noch klarer kommuniziert werden. Wenn nötig sind gezielt Integrationsvereinbarungen abzuschliessen oder Integrationsempfehlungen auszusprechen.

In den Kantonen und in den Städten besteht heute bereits eine breite Palette von Massnahmen der Integrationsförderung. Diese haben sich grundsätzlich als zielführend erwiesen. Sie genügen aber in quantitativer und qualitativer Hinsicht den Anforderungen noch nicht und sind deshalb punktuell zu verstärken.

Bund unterstützt kantonale Integrationsprogramme
Der Bericht schlägt vor, dass der Bund künftig in der Integrationsförderung eine aktive strategische Rolle einnimmt. Er soll seinen Beitrag an kantonale Integrationsprogramme leisten, wobei er diesen um zusätzliche 15 bis 20 Millionen Franken pro Jahr erhöht und an eine Mitfinanzierungspflicht der Kantone knüpft. Der Bund soll verbindliche Zielvorgaben (Erstinformation und Beratung sowie Bildung und Arbeit) vorgeben und die Qualitätssicherung mit der Entwicklung geeigneter Instrumente gewährleisten.

Erstinformation für Zuwandernde
Die Prüfung hat ergeben, dass ein Teil der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz zu wenig klar über die Rechte und Pflichten informiert ist oder von Informationsangeboten zu wenig erreicht wird. Daher wird eine flächendeckende Massnahme vorgeschlagen: Unabhängig ihrer Herkunft sollen alle Neuzuwandernden in einem persönlichen Gespräch über ihre Möglichkeiten und Chancen in der Schweiz informiert werden. Andererseits sollen sie auch frühzeitig auf die an sie gestellten Erwartungen und ihre Pflichten aufmerksam gemacht werden.

Bessere rechtliche Verankerung
Der Bericht schlägt vor, dass die Integration rechtlich besser verankert werden soll. Der Bundesrat lässt jedoch noch offen, ob die integrationsrechtlichen Bestimmungen in den einzelnen, bestehenden Gesetzen zu ergänzen oder in einem Integrationsrahmengesetz aufzunehmen sind.


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