Gleichbehandlung bei der Organzuteilung

Bern, 01.03.2010 - Der Bundesrat hat die Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Zuteilung von Organen zur Transplantation unterzeichnet. Sie soll ab dem 1. April 2010 vorläufig angewendet werden. Die Vereinbarung stellt Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein bei der Zuteilung von Organen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gleich.

Vor dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes wurden Personen mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein bezüglich der Zuteilung von Organen gleich behandelt wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Sie hatten somit die gleichen Chancen, ein Spendeorgan zu erhalten. Das Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes am
1. Juli 2007 hatte eine Änderung dieser Praxis zur Folge. Seither werden aufgrund des im Gesetz verankerten Wohnsitzprinzips bei der Zuteilung von Organen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz bevorzugt.
Liechtenstein muss sich aufgrund der geringen Zahl an Spenderinnen und Spendern einem grösseren Verbund anschliessen, um passende Organe für seine Patientinnen und Patienten zu finden.
Um diese Ungleichbehandlung aufzuheben, haben das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf Wunsch von Liechtenstein eine Vereinbarung zwischen den beiden Ländern erarbeitet:
Die Vereinbarung sieht bei der Zuteilung von Organen eine Gleichstellung von Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein oder in der Schweiz vor. Liechtenstein verpflichtet sich im Gegenzug, in seinen Spitälern die in der Schweiz geltenden Massnahmen zur Erkennung und Meldung von potentiellen Organspenderinnen und -spendern einzuführen sowie sich anteilmässig an den Kosten der Organzuteilung zu beteiligen.

Botschafter Hubert Büchel (Liechtenstein) und Pascal Strupler, Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, haben heute in Bern die Vereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung muss noch im parlamentarischen Verfahren genehmigt werden. Sie wird daher ab dem 1. April 2010 vorläufig angewendet.

 


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