Anzahl der Ausweisentzüge stabil

Bern, 22.02.2010 - Auf Schweizer Strassen mussten 2009 knapp 75’000 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ihren Führerausweis abgeben, praktisch gleich viele wie 2008. Wegen zu schnellen Fahrens mussten so viele Ausweise wie noch nie entzogen werden. Die Zahl der Entzüge wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand sinkt hingegen weiter. Das zeigen die neusten Zahlen aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundesamts für Strassen.

Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 74'881 Führerausweise entzogen. Das sind 555 mehr als im Vorjahr. Hauptgründe sind wie im Jahr zuvor das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie Alkohol am Steuer. Die Ausweisentzüge wegen zu schnellen Fahrens nahmen um 5 Prozent auf 35'003 Fälle zu - so viele wurden noch nie registriert. Wiederum abgenommen haben Massnah­men gegen alkoholisierte Lenkerinnen und Lenker. Die Entzüge (0,8 Promille und mehr) nahmen um 7,8 Prozent auf 17'420 Fälle ab, die Verwarnungen (0,5 - 0,79 Promille) um 4,4 Prozent auf 6008 Fälle.

Von Jahr zu Jahr müssen mehr Ausweise wegen Unaufmerksamkeit und Ablenkung entzogen werden. Hier dürfte die Verwendung von Kom­munikations- und Multimediaelektronik wie Telefon und Navigationsgeräte im Fahrzeug eine Ursa­che sein. 2009 wurde eine kumulierte Zunahme dieser Fälle um 2,5 Prozent auf 9'031 Fälle registriert.

Verschärfte Ausweisentzugsregelung wirkt sich weiter aus

Die meisten Ausweisentzüge waren auf einen bis drei Monate befristet (knapp 70 Prozent). Führerausweisentzüge von sieben bis zwölf Monaten nahmen um 2,7 Prozent auf 3'133 Fälle zu. Ausweisentzüge, die länger als zwölf Monate dauern, haben von 1'790 auf 1'699 (minus 5 Prozent) abgenommen. 16,5 Prozent der Ausweise mussten auf unbestimmte Zeit entzogen werden (plus 1,5 Prozent). Hier wirkt sich das im Jahre 2005 eingeführte, verschärfte Recht (Kaskadensystem: stufenweise Verlängerung der Entzugsdauer für Wiederholungstäter) weiterhin messbar auf die Statistik aus.

Der 2005 eingeführte Führerausweis auf Probe schlägt sich in der Statistik ebenfalls nieder. So musste 2009 bereits 767 Personen der Ausweis annulliert werden (zwei Widerhand­lun­gen in der Probezeit) und bei 5'523 wurde die Probezeit um ein Jahr verlängert (eine Widerhandlung in der Probezeit).

 Mehr verkehrspsychologische Untersuchungen

Im letzten Jahr wurden schweizweit 2'399 verkehrspsychologische Untersuchungen zur Abklärung der charakterlichen Eignung zum sicheren Fahren angeordnet. Dies bedeutet eine Zunahme von 60 Prozent oder plus 900 Untersu­chungen gegenüber 2008. Zwei Hauptgründe sind die Ursache:

  • Nach der Annullie­rung des Führerausweises auf Probe - dies geschieht nach dem zweiten Ent­zug während der dreijährigen Probezeit (siehe oben) - kann nur dann ein neuer Führerausweis beantragt werden, wenn eine verkehrspsychologische Untersuchung bestanden worden ist. 2009 wurden 767 Fälle gezählt.
  • 2005 wurde das Kaskaden­system für Wiederholungstäter eingeführt - nach drei schweren Widerhandlungen muss ein Täter seither zur verkehrspsychologischen Untersuchung.

Die Zunahme dieser Untersuchungen schlägt sich auch in der Anzahl wegen charakterlichen Nichteignung entzogener Führerausweise nieder (Zunahme um 206 auf 812 Fälle; plus 34 Prozent). 

Grösste prozentuale Zunahme bei über 50-Jährigen

In absoluten Zahlen sind die Ausweisentzüge in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jäh­rigen am höchsten (kumuliert 24'858 Fälle; Abnahme 1 Prozent), gefolgt von den 30- bis 39-Jährigen (kumuliert 16'458, minus 2,3 Prozent) und den 40- bis 49-Jährigen (kumuliert 15'885, plus 2,6 Prozent). In der Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen mussten 9880 Ausweise entzogen werden (plus 7,3 Prozent), bei den 60- bis 69-Jährigen 4891 (plus 7,1 Prozent) und ab 70 Jahren waren es 4001 (plus 14,5 Prozent). Zudem mussten 3391 Lenker unter 20 Jahren den Ausweis abgeben, dies entspricht einer Zunahme von 1,2 Prozent.

Prozentual am stärksten ist die Anzahl Ausweisentzüge wiederum in der Alters­gruppe der über 50-Jährigen gestiegen (durchschnittlich 8,7 Prozent gegenüber durchschnittlich 8 Prozent 2008). Bei den jüngeren Altersgruppen (25- bis 50-Jäh­rige) ist eine Zunahme um lediglich 0,5 Prozent zu verzeichnen. Bei den unter 20-Jährigen ist die Zahl der Entzüge stabil geblieben (2009: plus 1,2 Prozent; 2008: mi­nus 5,2 Prozent).

Diese Zahlen finden Sie in Tabellenform im Dokument ‚Auszug aus der ADMAS-Statistik 2009’ im Anhang dieser Medienmitteilung.

Ausländische Verkehrssünder

Verkehrssündern aus dem Ausland kann - bedingt durch internationales Recht - in der Schweiz der Führerausweis nicht entzogen werden; ihnen wird aber der auslän­dische Führerausweis aberkannt, sie dürfen dann in der Schweiz kein Fahrzeug mehr lenken. Diese Zahl hat sich im letzten Jahr um 5,5 Prozent (von 17'359 auf 18'323 Fälle) erhöht.

Die Anordnung von Administrativmassnahmen gegen fehlbare Fahrzeuglenkerinnen und -lenker obliegt den Kantonen. Sie melden die Massnahmen dem ASTRA weiter. Das ASTRA seinerseits führt das zentrale ADMAS-Register. Dieses wird von den Zulassungsbehörden zur Beurteilung des automobilistischen Leumunds bei der Er­teilung und beim Entzug von Führerausweisen benützt. Anfang Jahr veröffentlicht das ASTRA die ADMAS-Statistik des Vorjahres.

Verschärfte Administrativmassnahmen und Kaskadensystem seit 2005

Bei erneuten mittelschweren oder schweren Widerhandlungen verlängern sich seit 1.1.2005 die Mindestentzugsdauern stufenweise (Kaskade). Bei drei schweren Widerhandlungen oder vier mittelschweren Widerhandlungen innert 10 Jahren wird der Ausweis auf unbestimmte Zeit (mindestens aber für zwei Jahre) entzogen. Kann der auf diese Weise entzogene Ausweis wiedererteilt werden und begeht der Inhaber eine erneute Widerhandlung, wird ein Entzug für immer ausgesprochen.

Einteilung der Widerhandlungen:

-leichte Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 16-20 km/h, ausserorts um 21-25 km/h und auf Autobahnen um 26-30 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50 - 0,79 Promille), wobei sowohl das Verschulden als auch die Gefährdung lediglich als leicht qualifiziert werden müssen: Diese führen bei Ersttätern neben der Busse zu einer Verwarnung; 

- mittelschwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21-24 km/h, ausserorts um 26-29 km/h und auf Autobahnen um 31-34 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50- 0,79 Promille, wenn zusätzlich eine weitere leichte Widerhandlung vorliegt), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung weder als leicht noch als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Busse wird bei Ersttätern der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen;

- schwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 25 km/h und mehr, ausserorts um 30 km/h und mehr und auf Autobahnen um 35 km/h und mehr, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,80 Promille und mehr oder Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe wird Ersttätern der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen.


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