LSVA ist Voraussetzung für bilaterale Abkommen mit EU

Bern, 12.08.1998 - Die LSVA ist eine Voraussetzung für den Abschluss der bilateralen Abkommen mit der EU: mit der LSVA kann die im Landverkehrsabkommen vorgesehene Einführung der 40-Tonnen-Lastwagen kompensiert und die NEAT finanziert werden. Ohne Landverkehrsabkommen können die übrigen Abkommen mit der EU nicht abgeschlossen werden.

Die Gegner der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) haben an einer Pressekonferenz unter Beteiligung eines deutschen CSU-Politikers die Thesen aufgestellt, Europa sei bei der Volksabstimmung über die LSVA vom 27. September kein Thema und eine für die ganze Schweiz geltende LSVA sei nicht Bestandteil des Landverkehrsabkommens. Diese Behauptungen sind falsch. Die flächendeckende LSVA ist durch den Entwurf des Landverkehrsabkommens, das von der EU-Kommission und der Mehrheit der Mitgliedländer unterstützt wird, vollumfänglich abgedeckt. Gemäss Abkommen darf eine Alpentransitabgabe höchstens 15% der gesamten Strassenabgaben auf der Strecke Basel-Chiasso (durchschnittlich 325.- - 330.- Fr. im Jahr 2005 für einen 40 Tönner) ausmachen; der Rest der Abgabe ist durch die LSVA abzudecken. Das Landverkehrsabkommen wird das bis 2005 befristete Transitabkommen ergänzen und ablösen. Die übrigen sechs bilateralen Abkommen mit der EU können nur abgeschlossen werden, wenn auch ein Landverkehrsabkommen zu Stande kommt.

Gemäss Landverkehrsabkommen mit der EU soll die heutige 28-Tonnen-Limite in der ganzen Schweiz schrittweise auf 34 Tonnen (Jahr 2001) und 40 Tonnen (Jahr 2005) erhöht werden. Dies wird innenpolitisch nur akzeptiert, wenn die höhere Gewichtslimite durch andere Massnahmen ausgeglichen werden kann. Die auf dem ganzen Strassennetz erhobene LSVA führt zu diesem Ausgleich und kann die heutige 28-Tonnen-Limite wirkungsvoll ersetzen. Ohne LSVA würde der Lastwagenverkehr ungebremst zunehmen. Bei den Bahnen käme es zu einem Einbruch und Verlust von rund 5'000 Arbeitsplätzen.

Zudem trägt die LSVA zur Finanzierung der Grossprojekte der Bahn (NEAT, Bahn 2000, HGV-Anschlüsse, Lärmsanierung) bei. Die NEAT ist Bestandteil des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes, des heutigen Transitvertrags und auch des neuen Landverkehrsabkommens. Zusammen mit der LSVA und der Effizienzsteigerung der Bahn trägt die NEAT dazu bei, den alpenquerenden Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern und den Alpenschutz umzusetzen.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-3173.html