BAZL legt Schweizer Luftraum für 2010 fest

Bern, 18.02.2010 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Struktur des schweizerischen Luftraums für 2010 festgelegt. Zwei Ergänzungen am kontrollierten Luftraum stehen zwei Verkleinerungen gegenüber. Die neue Luftraumstruktur tritt am 11. März in Kraft.

Der Schweizer Luftraum 2010 enthält vier Neuerungen, die das BAZL auf den 11. März in Kraft setzt. Im vergangenen Jahr hatte das Amt bei den aviatischen Verbänden eine Konsultation zu den Anpassungen durchgeführt und die betroffenen Kantone darüber ebenfalls informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen hat das BAZL bei seinem Entscheid über die neue Luftraumstruktur so weit als möglich berücksichtigt. Ausschlaggebend für die Anpassungen sind einerseits Sicherheitsüberlegungen, anderseits die Möglichkeit, neue Freiräume für die im Sichtflug verkehrenden Piloten zu schaffen.

Eine der Ergänzungen betrifft den Luftraum des Regionalflugplatzes St. Gallen-Altenrhein. Einerseits wird die Obergrenze des Luftraumes um 1500 Fuss (rund 450 Meter) auf neu 5500 Fuss (knapp 1700 Meter) über Meer erhöht, anderseits der Luftraum in der Region Arbon um rund 3 Kilometer Richtung Westen ausgedehnt. Die Massnahme soll mithelfen, dass nach Sicht und in Eigennavigation verkehrende Luftfahrzeuge nicht zu nahe an von der Flugsicherung geleitete Flugzeuge geraten, die sich kurz vor der Landung oder unmittelbar nach dem Start in St. Gallen-Altenrhein befinden. Um in einen kontrollierten Luftraum einfliegen zu können, benötigen Flugzeuge eine Freigabe durch die Flugsicherung. Dadurch lässt sich der Verkehr geordnet und mit den notwendigen Sicherheitsabständen abwickeln.

Die zweite Ausdehnung des Luftraums dient dem Einsatz der ferngesteuerten Drohnen durch die Luftwaffe. Aufgrund ihrer eingeschränkten Möglichkeiten, andere Fluggeräte zu entdecken und gegebenenfalls auszuweichen, operieren Drohnen oft in separierten Lufträumen. Um ihre Trainingsflüge mit den Drohnen ab dem Militärflugplatz Emmen im Jahresverlauf flexibler durchführen zu können, benötigt die Luftwaffe einen permanent eingerichteten Luftraum. In den letzten zwei Jahren bestand das Gebiet mit Beschränkungen für andere Luftraumnutzer jeweils während einigen Wochen im Frühling. Die Zone schliesst direkt östlich an die Kontrollzone des Flugplatzes Emmen an und erstreckt sich über ein Gebiet zwischen Luzern, Meggen sowie Cham. Sie wird lediglich während den Einsatzzeiten der Drohnen aktiv sein. Nach Angaben der Luftwaffe dürfte dies unverändert während rund 300 Stunden pro Jahr der Fall sein. Durchflüge von zivilen Flugzeugen werden auch bei aktiviertem Flugbeschränkungsgebiet grundsätzlich möglich sein, erfordern jedoch vorgängig eine Freigabe durch die Flugsicherung.

Im Gegenzug verzichtet die Luftwaffe auf zwei kontrollierte Zonen im Schweizer Luftraum. Zum einen wird die Untergrenze des Gefahrengebietes rund um den Schiessplatz Breil/Brigels von Grund auf neu 4000 Fuss (rund 1200 Meter) über Meer angehoben. Dadurch können zivile Flugzeuge unterhalb dieser Höhe das Gebiet durchqueren, auch wenn die Schiesszone aktiviert ist. Zum anderen benötigt die Luftwaffe zwei temporäre Kontrollsektoren der Militärflugplätze Alpnach und Buochs nicht mehr. Deshalb werden diese Sektoren in den Regionen Meiringen und Schwyz aufgehoben und künftig für die zivile Luftfahrt ohne Einschränkungen benutzbar sein.



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