Rütli: Zusammenarbeit neu geregelt

Bern, 17.02.2010 - 

Die Nutzung und Verwaltung des Rütli ist neu in einer Vereinbarung geregelt. Der Bundesrat hat heute die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) über die Zusammenarbeit genehmigt. Die Vereinbarung regelt die Sicherstellung der Zusammenarbeit zwischen den für das Immobilienmanagement des Rütli zuständigen Stellen. Geregelt wird ausserdem die Zulassung und Durchführung von Veranstaltungen auf der Rütliweise sowie die Zusammenarbeit der umliegenden Kantone, um die Sicherheit des Zugangs zum Rütli zu gewährleisten. 

Die Rütliwiese ist Eigentum der Eidgenossenschaft und öffentlicher Grund. Eine Regelung von Zuständigkeiten und Zusammenarbeit drängte sich auf, nachdem in den letzten Jahren wiederholte Zwischenfälle auf der Rütliwiese deutlich machten, dass Koordinationsbedarf zwischen den beteiligten Akteuren besteht. 

Der Vorstand der SGG hat die vorliegende Vereinbarung am 14. Januar 2010 genehmigt.


Adresse für Rückfragen

Katja Lunau, Kommunikation BBL, Tel. 031 325 50 03, E-Mail: infodienst@bbl.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-31673.html