Die Schweiz und Frankreich haben offene Steuerfragen geklärt

Bern, 12.02.2010 - Die Schweiz und Frankreich haben die Auslegung des neu ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) verbindlich vereinbart. Zudem hielten die beiden Staaten fest, dass die aus der Genfer HSBC-Filiale entwendeten Daten nicht für ein Amtshilfegesuch Frankreichs verwendet werden. Durch diese für beide Staaten bindende Vereinbarung steht aus Sicht des EFD einer raschen Genehmigung des revidierten DBA durch das Parlament nichts mehr im Weg.

Bundesrat Hans-Rudolf Merz und der französische Budgetminister Eric Woerth hatten am 27. Januar 2010 in Davos am Rande des Weltwirtschaftsforums (WEF) die Meinungsverschiedenheiten in Steuerfragen zwischen den beiden Ländern ausgeräumt. Diese betrafen zum einen die Verwendung der in Genf gestohlenen Bankdaten und anderseits die Interpretation des am 27. August 2009 zwischen der Schweiz und Frankreich unterzeichneten neuen Doppelbesteuerungsabkommens. In einem Telefongespräch am gestrigen Donnerstag bekräftigten die beiden Minister diese Einigung.  

In dem Briefwechsel - abgeschlossen zwischen den zuständigen schweizerischen und französischen Steuerbehörden - wird nun namentlich Folgendes präzisiert:

Wenn ein Staat vom anderen Amtshilfe für Bankinformationen verlangt und den Namen der Bank des betroffenen Steuerpflichtigen kennt, gibt der gesuchstellende Staat diese Angaben dem angefragten Staat in jedem Fall weiter. Wenn im Ausnahmefall dem gesuchstellenden Staat der Name der Bank nicht bekannt ist und er die Bank nicht eindeutig identifizieren konnte, muss er sämtliche in seinem Besitz stehenden Angaben liefern, welche die Identifizierung der Bank ermöglichen. Der angefragte Staat tritt auf ein entsprechendes Gesuch ein, sofern dieses dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und keiner "Fishing Expedition" entspricht.

Verwendung von HSBC-Daten geklärt

Gegenüber der Schweiz bekräftige Frankreich, keine aus der Genfer HSBC-Filiale entwendeten Daten bei einem Amtshilfegesuch zu verwenden. Bei Ersuchen von  Drittstaaten werden die französischen Behörden die zuständigen Stellen in der Schweiz hierüber informieren und die Daten an Drittstaaten herausgeben. Mit der Übergabe einer Kopie der aus der Genfer HSBC-Filiale entwendeten Daten an die Schweizer Behörden hat Frankreich eine weitere Bedingung erfüllt.

Wiederaufnahme der Behandlung im Parlament

Die Klärung der offenen Steuerfragen ermöglicht die Wiederaufnahme des Ratifizierungsprozesses und trägt zur Entspannung des bilateralen fiskalpolitischen Verhältnisses bei. Das EFD hat der vorberatenden Kommission des Ständerates bereits die Wiederaufnahme des Genehmigungsprozesses für seine nächste Sitzung vom 17. Februar 2010 beantragt. Die Schweiz belegt damit klar ihren Willen zu einer raschen Umsetzung der neuen Amtshilfepolitik auch mit Frankreich.


Adresse für Rückfragen

Alexander Karrer, Botschafter, Leiter der Abteilung Internationale Finanzfragen und Währungspolitik EFD, Tel 031 324 95 84

François Bastian, Abteilung für Internationales, Eidgenössische Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 52.



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