Falschmeldung in „20minuten“ zur Kindersicherung im Auto
(Letzte Änderung 03.02.2010)
Bern, 03.02.2010 - In der heutigen Printausgabe schreibt „20minuten“, dass Kinder über sieben Jahre ab dem 1. April 2010 nicht gesichert werden müssen. Diese Meldung ist falsch. Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder bis zwölf Jahren im Auto mit entsprechenden Rückhaltesystemen wie zum Beispiel Kindersitze oder Sitzerhöhungen gesichert werden.
Ausnahme von der Sicherungspflicht bezüglich Sitzplätzen mit Beckengurten:
Auf Sitzplätzen, welche lediglich mit einem Beckengurt ausgerüstet sind, muss für Kinder ab sieben Jahren keine Kinderrückhaltevorrichtung verwendet werden. Diese Verfügung ist befristet bis 31. Dezember 2012. Sie wurde gestern im Bundesblatt publiziert, momentan läuft die dreissigtägige Beschwerdefrist.
Die Verfügung ist unter folgendem Link abrufbar:
www.admin.ch/ch/d/ff/2010/383.pdf
Umfassende Informationen finden Sie in unserer Medienmitteilung vom 14. Oktober 2009:
www.astra.admin.ch/dokumentation/00109/00113/00491/index.html?lang=de&msg-id=29493
Adresse für Rückfragen
Mediendienst ASTRA, 031 324 14 91
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