Schweiz tritt Übereinkommen zum Gefahrguttransport auf Binnengewässern bei

Bern, 03.02.2010 - Die Schweiz soll dem europäischen Übereinkommen zum Gefahrguttransport auf Binnengewässern beitreten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Betroffen vom Übereinkommen ist in der Schweiz allein die Rheinschifffahrt.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dass die Schweiz dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen (ADN) beitreten soll. Ziel ist, dass der Gefahrguttransport auf europäischen Binnenwasserstrassen durch möglichst einfache, klare und harmonisierte rechtliche Bedingungen geregelt wird.

Konkret betroffen vom Beitritt zum ADN ist allein der Rhein zwischen Basel und Rheinfelden. Er ist die einzige Binnenwasserstrasse der Schweiz mit namhaften Gefahrguttransporten. Heute unterliegen diese Transporte der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) von 2001.

Die bisherige ADNR gilt nur auf dem Rhein unterhalb der Mittleren Brücke in Basel und den anderen Binnenwasserstrassen Deutschlands, Frankreichs, der Niederlande und Belgiens. Demgegenüber ist das neue ADN europaweit auf Binnengewässern gültig.

Das ADN findet grundsätzlich Anwendung auf alle internationalen Beförderungen von gefährlichen Gütern mit Schiffen auf Binnenwasserstrassen. Demzufolge würden in der Schweiz neben dem Rhein auch die Grenzgewässer darunter fallen. Da auf dem Genfersee und den Tessinerseen keine Gefahrguttransporte stattfinden und die wenigen Beförderungen gefährlicher Güter mit Fähren auf dem Bodensee bereits spezifischen Vorschriften unterliegen, sollen diese Grenzgewässer nicht dem ADN unterstellt werden. Die Schweiz wird daher beim Beitritt eine entsprechende Erklärung abgeben.

Die betroffenen Kantone sowie das Schifffahrtsgewerbe begrüssen den Beitritt zum ADN. Als völkerrechtlicher Vertrag ist der Beitritt zum ADN gemäss Bundesverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.


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