Umfrage zur Anwendung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU

Bern, 01.02.2010 - Die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU funktioniert grundsätzlich gut. Dies hat eine breit angelegte Umfrage des Integrationsbüros EVD/EDA (IB) ergeben. Sie hatte zum Ziel, eine Bestandesaufnahme der Anwendungsprobleme bei den wichtigsten bilateralen Verträgen zu erstellen. Wo Probleme bei der Umsetzung auftraten, handelte es sich in der Regel nicht um Vertragsverletzungen. In wenigen Fällen (rund 25 Meldungen) lag vermutlich eine Abkommensverletzung vor. Der Bundesrat und die Verwaltung haben eine Anzahl dieser Probleme im Kontakt mit der Europäischen Kommission und mit den betroffenen EU-Mitgliedstaaten bereits lösen können, in den anderen Fällen werden Anstrengungen unternommen, um diese einer Lösung zuzuführen.

Das Integrationsbüro EDA/EVD hat die Umfrage im Jahre 2009 durchgeführt um zu ermitteln, wie die Umsetzung der wichtigsten bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU – Freihandelsabkommen von 1972, Zollerleichterungen und -sicherheitsabkommen, Bilaterale I, Bilaterale II, – funktioniert. Angefragt wurden die für die Abkommen zuständigen Bundesämter, die Mission der Schweiz bei der EU, die Schweizer Botschaften in den EU-Mitgliedstaaten, die Konferenz der Kantonsregierungen sowie wichtige Akteure des Privatsektors wie economiesuisse, die Gewerkschaften, der Schweizerische Bauernverband und die kantonalen Handelskammern. Ihre Rückmeldungen wurden in einem Bericht zusammengefasst, der heute publiziert wird.

Insgesamt zeigt das Resultat der Umfrage eine positive Bilanz bei der Umsetzung der bilateralen Abkommen, deren grenzüberschreitende Anwendung funktioniert weitgehend gut. In rund 120 Fällen wurden dem IB Probleme bei der Umsetzung gemeldet. In achtzig Prozent dieser gemeldeten Fälle kam die Bundesverwaltung zum Schluss, dass es sich nicht um eine Vertragsverletzung handelt. Gewisse Schwierigkeiten existieren gleichwohl. Die dem IB im Rahmen der Umfrage gemeldeten Anwendungsprobleme  waren der Bundesverwaltung grossenteils bereits bekannt und Gegenstand von Kontakten mit der Europäischen Kommission bzw. den betroffenen EU-Staaten. Mehrere konnten gelöst werden; wo dies noch nicht möglich war, gehen die Bemühungen weiter.


Adresse für Rückfragen

Peter Nelson, Stv. Informationschef IB EDA/EVD, 031 232 26 14



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Integrationsbüro EDA/EVD (IB) - ab 1.1.2013 im EDA
http://www.europa.admin.ch

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