Bundesrat unterstützt Vorschlag für neues Bahnpolizeigesetz

Bern, 27.01.2010 - Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag aus dem Parlament für ein neues Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST). Den Gesetzesentwurf hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) ausgearbeitet, nachdem der erste Vorschlag des Bundesrates vom Parlament zurückgewiesen worden war.

Das BGST soll das aus dem Jahr 1878 stammende Bahnpolizeigesetz ablösen. Nachdem der Entwurf des Bundesrates für ein neues Gesetz am 9. März 2009 abgelehnt worden war, arbeitete die KVF-N einen neuen Vorschlag aus.

Dieser beruht auf der ursprünglichen Bundesratsversion, modifiziert ihn aber in einigen Punkten. So wird klar zwischen einer mit polizeilichen Funktionen ausgestatteten Transportpolizei und einem Sicherheitsdienst mit weniger Kompetenzen unterschieden. Während die Transportpolizei in der Regel uniformiert ist und beispielsweise verdächtige Personen vorläufig festnehmen kann, darf der Sicherheitsdienst Personen zwar kontrollieren, aber nicht festnehmen. Nur die Aufgaben des Sicherheitsdienstes, nicht aber jene der Transportpolizei, können an private Organisationen übertragen werden. Während die SBB auf eine Transportpolizei setzt, können kleinere Verkehrsbetriebe sich mit einem Sicherheitsdienst begnügen.

Der Bundesrat hat nun seine Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative BGST der KVF-N verabschiedet. Er unterstützt den Gesetzesentwurf und begrüsst, dass die wesentlichen Ziele des Bundesrates mit der neuen Vorlage gewahrt bleiben. Der Gesetzesentwurf wird nun vom Parlament behandelt werden und soll auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten.


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