Bundesrat reagiert mit Gegenvorschlag auf „Offroader-Initiative“

Bern, 21.01.2010 - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative „Für menschenfreundlichere Fahrzeuge" ab und unterbreitet dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag. In Bezug auf die CO2-Einsparungen übertrifft dieser die Forderungen der Initiative. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Reduktion von Feinstaub können auch ohne die Volksinitiative erreicht werden.

Der indirekte Gegenvorschlag sieht eine Senkung der durchschnittlichen CO2-Emissionen von sämtlichen neuen Personenwagen auf 130 Gramm pro Kilometer vor. Diese Vorgabe soll im neuen CO2-Gesetz verankert werden, das 2012 in Kraft treten wird. Demnach müssen im ersten Jahr (2012) die besten 65 Prozent der Neuzulassungen den Zielwert im Durchschnitt erfüllen. Im zweiten Jahr (2013) sind es die besten 75 Prozent und im dritten Jahr (2014) die besten 80 Prozent. Ab 2015 müssen alle Neuwagen im Durchschnitt 130 g/km erfüllen. Dieser Wert entspricht inhaltlich dem Vorhaben der EU. Dort soll der durchschnittliche CO2-Ausstoss von Neuwagen bis ins Jahr 2015 auf 130 Gramm ebenfalls gesenkt werden. Wird das Ziel nicht erreicht, müssen Hersteller und Importeure pro Gramm über dem Zielwert eine Abgabe entrichten. In der Schweiz werden diese Einnahmen an die Bevölkerung zurückverteilt. 

Reduktion des CO2-Austosses

Schon heute gibt es viele Personenwagen, welche den Wert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer unterschreiten. Bis 2012 wird sich die Anzahl solcher Modelle weiter vergrössern. Unterstützend wirkt dabei, dass die EU die gleichen Ziele verfolgt. Dadurch sind die Hersteller aufgerufen, sparsamere Autos zu bauen und auf den Markt zu bringen. Zum Erreichen des Zielwerts können sich Importeure zusammenschliessen, um den geforderten Durchschnitt zu erreichen.

Die Volksinitiative will dagegen eine Obergrenze von 250 Gramm CO2 pro Kilometer einführen und die Zulassung von Fahrzeugen, die über diesem Wert liegen, verbieten. Der Gegenvorschlag des Bundesrates erlaubt die Zulassung solcher Fahrzeuge weiterhin. Der CO2-Mehrausstoss wird aber durch eine Abgabe sanktioniert oder muss durch den Verkauf von entsprechend emissionsärmeren Autos kompensiert werden. Der Bundesrat sieht darin genügend Anreize, dass Käufer bei der Wahl eines Autos die CO2-Emissionen stärker beachten.

Feinstaubproblematik

Die Volksinitiative will auch den Ausstoss von Feinstaub von Diesel-PW verringern. Dazu soll der international harmonisierte Grenzwert von 5 auf 2,5 Milligramm pro Kilometer halbiert werden. Bereits heute sind die Grenzwerte so niedrig, dass sie praktisch nur mit dem Einsatz von Partikelfiltern einzuhalten sind. Dadurch ist bei neuen Fahrzeugen der Feinstaub-Ausstoss auf durchschnittlich 0,6 Milligramm gesunken. Eine Anpassung des Grenzwerts hätte somit keinen Einfluss auf die Feinstaubemissionen. 

Mehr Sicherheit für Fussgänger

Weiter fordert die Initiative, dass Autos, die Velofahrerinnen, Fussgänger oder andere Verkehrsteilnehmende übermässig gefährden, nicht mehr zugelassen werden dürfen. Der Bundesrat hält hierzu fest, dass sich die Sicherheit der Fahrzeuge stark verbessert hat. So sind in den entsprechenden Verordnungen bereits heute Normen und Grenzwerte festgelegt, welche die Verletzungsschwere von Fussgänger beim Aufprall vermindern. Dieser Fussgängerschutz wird in Zukunft auch für Personenwagen mit einem Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen gelten. Zudem werden technische Systeme wie Notbremsassistenten, welche die Möglichkeiten der Bremsen voll nutzen und so den Anhalteweg verkürzen, in den nächsten Jahren für Neuwagen zur Vorschrift. Der eingeschlagene Weg ist international harmonisiert. Importeure müssen dadurch keine zusätzlichen Hürden überwinden, um Fahrzeuge in der Schweiz anbieten zu können.

Keine zusätzlichen Tempolimiten, keine Beschränkung des Leergewichts

Die von der Volksinitiative geforderte Tempobeschränkung auf 100 km/h für bereits zugelassene Autos, die den neuen Vorgaben nicht entsprechen, lehnt der Bundesrat ab. Diese Forderung würde heute vier von fünf Autos betreffen. Der Nutzen dieser Massnahme für die Umwelt ist relativ gering, der Aufwand für die Umsetzung, zum Beispiel für Kontrollen, sehr hoch.

Der Bundesrat lehnt auch die Beschränkung des Leergewichts auf 2,2 Tonnen ab. Das Leergewicht sagt nichts über das tatsächliche Gewicht der Autos im Strassenverkehr aus. Für die Zulassung wird in der Schweiz wie auch im Ausland das maximal zulässige Gesamtgewicht herangezogen.


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