Bundesrat will geräteunabhängige Radio- und Fernsehgebühr

Bern, 21.01.2010 - Der Bundesrat spricht sich für ein neues Gebührensystem für die Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen aus. In einem Bericht an das Parlament empfiehlt er, eine allgemeine Abgabe für Haushalte und Betriebe einzuführen. Mit dem neuen System entfallen die heutigen Probleme mit der Anknüpfung der Gebühr an ein Empfangsgerät; zudem können die Erhebungs- und Inkassokosten wesentlich gesenkt werden.

Heute bezahlen Haushalte und Betriebe Radio- und Fernsehgebühren, falls sie ein entsprechendes Empfangsgerät besitzen. Dieses System weist Schwächen auf und ist technologisch überholt.

Die heutige Situation

Radio- und Fernsehprogramme können mittlerweile nicht nur über konventionelle Empfangsgeräte, sondern auch über Handys, Personal Computer und Laptops empfangen werden. Wer gebührenpflichtig ist, kann in vielen Fällen kaum mehr festgestellt werden.

Die Empfangsgebühren sind als Entgelt für die Programmnutzung in einer Zeit entstanden, in der nur eine Minderheit über Geräte verfügte und nur SRG-Angebote empfangbar waren. Radio und Fernsehen werden heute nahezu von allen genutzt. Ein funktionierendes Mediensystem ist für eine direkte Demokratie unabdingbar und diese Aufgabe im öffentlichen Interesse kann in den kleinen Schweizer Märkten in mehreren Sprachen ohne öffentliche Finanzierung nicht erfüllt werden. Die Gebühren dienen heute der Finanzierung einer öffentlichen Aufgabe. Es geht um den Service public der SRG und der gebührenunterstützten lokalen Veranstalter.

Die Einführung einer geräteunabhängigen Abgabe

Der Bundesrat spricht sich für die Einführung einer geräteunabhängigen Haushalts‑ bzw. Betriebsabgabe aus, weil sie den veränderten Rahmenbedingungen am besten Rechnung trägt. Sie vermeidet die heute nötigen und von vielen als unangenehm empfundenen Kontrollen. Da sich beim neuen System das Problem der Schwärzhörer bzw. Schwarzseherinnen so nicht mehr stellt und die Zahl der Gebührenpflichtigen steigt, kann der Beitrag pro Gebührenzahlenden sinken. Zur möglichen Gebührensenkung für die Einzelnen trägt ebenfalls bei, dass damit die Inkassokosten erheblich gesenkt werden können. Diese Vorteile rechtfertigen es aus Sicht des Bundesrates, dass auch die wenigen Haushalte, die weder Radio- noch Fernsehprogramme konsumieren, die Abgabe bezahlen müssen. Diese Personen profitieren zudem indirekt auch davon, dass die SRG und die gebührenberechtigten Privatstationen in unserer Demokratie eine wichtige Rolle spielen und in der Schweiz zur kulturellen Entwicklung sowie zur Integration beitragen.

Weiterhin Gebührenbefreiung in sozialen Härtefällen

Die grundsätzliche Ausdehnung der Gebührenpflicht auf alle Haushalte ist auch deshalb zumutbar, weil die Befreiungsmöglichkeit in sozialen Härtefällen weitergeführt werden soll.

Die geprüften Möglichkeiten

Den heute vom Bundesrat verabschiedeten Bericht hatte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) im Februar 2009 verlangt. Im Bericht werden neben der bevorzugten geräteunabhängigen Abgabe drei weitere Modelle für die Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen geprüft und beurteilt:

  • die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt bzw. aus dem Ertrag der direkten Bundessteuer
  • eine allgemeine Abgabe pro Kopf und Betrieb, mit der direkten Bundessteuer erhoben
  • eine allgemeine Abgabe pro Haushalt und Betrieb mit Abmeldemöglichkeit.

Vorteile, die man sich von den mit der direkten Bundessteuer kombinierten Varianten 1 und 2 versprochen hat, haben sich nicht bestätigt. Abklärungen in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden mehrerer Kantone haben gezeigt, dass diese Lösungen zu erheblichen Mehrkosten führen. Das letzte Modell, das die heutige Anmeldepflicht durch eine Abmeldemöglichkeit ersetzt, knüpft die Abgabe weiterhin an die Verfügbarkeit eines Empfangsgeräts und löst damit das zentrale Problem des heutigen Systems nicht.

Das Gebühreninkasso

Der Bundesrat hat ausserdem alternative Möglichkeiten für die Durchführung des Inkassos geprüft. Dabei erweist sich, dass bestehende Unternehmen in Grundversorgungsbereichen (Elektrizität, Telekommunikation, Versicherungen) zwar bestimmte günstige Voraussetzungen mitbringen, welche jedoch die Nachteile durch die grosse Zahl an Akteuren und die damit verbundene Dezentralisierung nicht kompensieren. Um eine möglichst effiziente und kostengünstige Besorgung des Inkassos zu erreichen, erscheint eine zentrale Lösung am zweckmässigsten. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Frage der Inkassomodalitäten weiter zu vertiefen.

Wie geht es weiter?

Der Bericht wird nun vom Parlament behandelt, welches auch über das weitere Vorgehen befinden wird. Ein neues System könnte erst nach einer Revision des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen eingeführt werden.


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Martin Dumermuth, Direktor, Bundesamt für Kommunikation, 032 327 55 50 (Medienstelle BAKOM)


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