Ämterkonsultationen: weiterhin keine aktive Information

Bern, 15.02.2006 - Der Bundesrat hat entschieden, dass die bisherige Praxis weitergeführt werden soll, wonach Geschäfte im Stadium der Ämterkonsultation nicht veröffentlicht werden sollen. Anlass zur Aussprache gab die Publikation der Vorentwürfe zur Revision des BWIS II sowie über Sterbehilfe und Palliativmedizin auf der Internetsite des EJPD.

Für den Bundesrat ist die Gewährleistung seiner freien Meinungsbildung und Entscheidfindung zentral. Mit einer vorzeitigen Publikation nicht bereinigter Dokumente, wie das in Ämterkonsultationen der Fall ist, würde die Tendenz verstärkt, öffentlichen Druck auf die Regierung auszuüben. Diese Überlegungen haben den Gesetzgeber dazu bewogen, dass er im Öffentlichkeitsgesetz, das demnächst in Kraft treten wird, eine zeitliche Limite des Zugangs zu Unterlagen der Ämterkonsultation vorschrieb: Nach Art. 8 Abs. 2 sind solche Dokumente erst nach dem Entscheid zugänglich, für den sie die Grundlage darstellen.

Bei der Ämterkonsultation handelt es sich um ein verwaltungsinternes Verfahren, das der Koordination des Fachverstandes dient, nicht aber den Einbezug der Öffentlichkeit bezweckt. Dazu stehen die Vernehmlassungen und auf departementaler Ebene die Anhörungen zur Verfügung. Der Bundesrat will an dieser klaren Verfahrensteilung auch weiterhin festhalten.

Veröffentlichungen des Bundes erfolgen zudem nach dem Grundsatz der Mehrsprachigkeit. Nur selten liegen aber die Geschäfte in der Ämterkonsultation bereits in allen drei Sprachen vor.


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