Zwischenfall mit einer Gondel der Rougemont-Videmanette-Bahn

Bern, 18.01.2010 - Die Betreiber der Kabinenbahn Rougemont-Videmanette haben das Bundesamt für Verkehr (BAV, Aufsichtsbehörde) über den Absturz einer leeren Gondel am 16. Januar um 11.50 Uhr orientiert. Die unabhängige Unfall-Untersuchungsstelle (UUS) des UVEK hat sich am Sonntag vor Ort begeben. Die Abklärungen über die Ursache des Zwischenfalls sind zurzeit noch im Gang.

Die vom Zwischenfall betroffene Bahn verfügt über eine Betriebsbewilligung und Konzession bis Ende April 2016. Die Anlage wurde 1959 erstellt und 1984 umgebaut. Bis auf weiteres haben die Betreiber den Betrieb der Anlage eingestellt. Gestützt auf seine Eigenverantwortung wird das Bahnunternehmen über den Zeitpunkt der Wieder-Inbetriebnahme entscheiden. Die Aufsichtsbehörde - bei Seilbahnen mit Bundeskonzession das BAV - überwacht Bau, Betrieb und Instandhaltung der Seilbahnen risikoorientiert. Die Mittel dazu sind Betriebskontrollen und Audits. Die Sicherheitsaufsicht des BAV gliedert sich in Prävention und Überwachung. Für die Sicherheit des Betriebs von Seilbahnen ist nach dem Seilbahngesetz (SebG) der Inhaber der Betriebsbewilligung verantwortlich. Er muss die Bahn so betreiben und instand halten, dass die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist (Art. 18 SebG).


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