Herkunftsschutz Schweiz-EU: Veröffentlichung der EU-Bezeichnungen

Bern, 14.01.2010 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht heute im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) eine Liste von etwa 800 in der EU geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geographischen Angaben (GGA). Die Schweiz prüft deren möglichen Schutz im Hinblick auf ein Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung der GUB und GGA. Das gleiche Verfahren läuft parallel in der EU mit den schweizerischen Bezeichnungen.

Die Delegationsleiter der Schweiz und der EU haben am 11. Dezember 2009 einen Abkommensentwurf sowie eine gemeinsamen Erklärung unterzeichnet, welche die Etappen bis zum Abschluss des Abkommens festlegt. Dazu gehört auch eine öffentliche Konsultation bezüglich der GUB und GGA der jeweils anderen Partei. Die Schweiz veröffentlicht deshalb die Liste der zu schützenden EU-Bezeichnungen im SHAB.

Mit dieser Veröffentlichung haben namentlich die Schweizer Kantone, alle betroffenen natürlichen oder juristischen Personen sowie jeder Drittstaat die Möglichkeit, bis am 15. März 2010 begründete Bemerkungen zu den auf der Liste aufgeführten Bezeichnungen vorzulegen. Nach einer Prüfung dieser Eingaben werden die Gespräche zwischen der Schweiz und der EU wieder aufgenommen und die Listen der zu schützenden Bezeichnungen inklusive allfälliger Übergangsbestimmungen fertig gestellt. Mit dem geplanten Abkommen sollen die schweizerischen GUB und GGA in der ganzen EU sowie die EU-Bezeichnungen in der Schweiz geschützt werden. Sie dürfen damit nicht mehr für Produkte verwendet werden, die ausserhalb des im Pflichtenheft abgegrenzten geographischen Gebiets hergestellt werden.


Adresse für Rückfragen

Jacques Chavaz, Stellvertretender Direktor, Tel. + 41 31 322 25 02


Herausgeber

Bundesamt für Landwirtschaft
http://www.blw.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-31088.html