Die Gefahrensymbole von chemischen Produkten werden zu wenig beachtet

Bern, 12.01.2010 - Jedes Jahr passieren in Schweizer Haushalten über 50'000 Unfälle mit chemischen Produkten, obwohl diese Produkte mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet sind. Diese Symbole sind in der Bevölkerung noch zu wenig bekannt und die Konsumentinnen und Konsumenten nehmen sie zu wenig wahr, wie eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt.

In jedem Haushalt finden sich Waschpulver, Imprägniermittel oder Fleckenspray, die Chemikalien mit gefährlichen Eigenschaften enthalten. Bis 2005 waren diese Produkte in Giftklassen eingeteilt. Seither weisen schwarz gedruckte Piktogramme auf orangem Grund auf die Gefahren hin. Sie klären auf, ob ein Produkt beispielsweise giftig, reizend oder ätzend ist. Zusätzlich wird mit Gefahrenhinweisen und Sicherheitssätzen (R- und S-Sätzen) beschrieben, welche konkreten Gefahren von den Produkten ausgehen und wie sich Unfälle vermeiden lassen.

Eine vom BAG in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass die Gefahrensymbole von den Konsumentinnen und Konsumenten selten beachtet werden. Die Befragten beurteilten die Produkte nicht aufgrund der Informationen auf der Packung, sondern selektiv wie beispielsweise anhand eines aufgedruckten Schriftzuges oder der Verpackungsfarbe. So wird ein grün verpacktes Mittel als nicht so gefährlich angesehen, auch wenn es mit einem Gefahrensymbol versehen ist.
Andere Argumente zur Einschätzung der Gefahren sind der Kaufort wie etwa Supermarkt oder Fachmarkt. Generell werden Produkte, die in Selbstbedienung erhältlich sind, als ungefährlich angesehen, obwohl auch sie zum Beispiel für Kinder besonders gefährlich sein könnten. Aufgrund dieser Resultate stellt sich die Frage, ob auch künftig besonders gefährliche Produkte nur in Bedienung und gegen Beratung abgegeben werden müssten. Die Studie stellt jedoch fest, dass die Beratung zu wünschen übrig lässt. So berieten nur die Hälfte der Verkäuferinnen und Verkäufer aus eigenem Antrieb die Kundschaft. Kaum eine Verkaufsperson wies auf die speziellen Gefahren eines Produktes, auf die notwendigen Schutzmassnahmen und die korrekte Entsorgung hin. Die grundlegenden Anforderungen an das Verkaufspersonal wurden somit nicht erfüllt. Aufgrund dieser Ergebnisse gelangte das BAG an die Fachverbände. Diese werden aufgefordert, Massnahmen zur Verbesserung einzuleiten.
Als weitere Massnahme prüft das BAG die Einführung einer obligatorischen Weiterbildungspflicht für Personen, die besonders gefährliche Chemikalien abgeben dürfen. Dies bedingte eine Änderung der Verordnung über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.

Rund die Hälfte der Befragten war zudem der Ansicht, dass nach wie vor die Giftklassen das offizielle Kennzeichnungssystem seien. Die Mehrheit dieser Personen erachtet Produkte ohne Giftklassenkennzeichnung als ungefährlich, auch wenn dieses Gefahrensymbole aufweisen. Das neue Piktogramm-System ist noch zuwenig bekannt und muss deshalb bei den Konsumentinnen und Konsumenten besser verankert werden.

Die Studie dient als Grundlage für die Umsetzung zukünftiger Informationsmass­nahmen des BAG. Es liegt jedoch in der Verantwortung jedes Einzelnen, aktiv die Elemente der Gefahrenkommunikation zu beachten und sich entsprechend zu verhalten. Dabei gilt der Grundsatz, dass die orange Farbe auf mögliche Gefahren hinweist.


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BAG, Heribert Bürgy, Abteilung Chemikalien, Telefon 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch



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