Flugplatz Lugano: Baugenehmigung für Anflugbefeuerung der Piste 19

Bern, 07.01.2010 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat dem Flughafen Lugano die Genehmigung für den Bau einer Leit- und Anflugbefeuerung auf die Piste 19 (Nordpiste) erteilt. Dieser Entscheid bringt das Optimierungsprojekt des Flughafens einen entscheidenden Schritt vorwärts. Das Bundsamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird die operationellen Übergangsmassnahmen, die Ende September 2009 verfügt wurden, wieder aufheben, sobald die nun bewilligten Einrichtungen installiert sind.

Das UVEK hat die Baubewilligung (Plangenehmigung) für ein Beleuchtungs-System bestehend aus neun Masten mit konstant brennenden und blinkenden Lichtern im Anflugbereich von Piste 19 (Nordpiste) erteilt, dem so genannten «Circling». Gegen das Projekt gingen zehn Einsprachen ein. Diese Einsprachen wurden im Rahmen der Bewilligung behandelt. Der Entscheid des UVEK kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Die heute erteilte Baubewilligung ist Teil eines grösseren Projekts, das zum Ziel hat, den Anflug auf die Piste 19 des Flughafens Lugano zu optimieren. Das Projekt umfasst ebenfalls die Markierung von Hindernissen im Gelände rund um den Flugplatz (Entscheid des UVEK vom April 2009) und zusätzliche Landelichter direkt vor der Schwelle zur Piste 19 (Entscheid des UVEK von Anfang Dezember 2009). Diese Massnahmen sollen den Besatzungen als erweiterte Anflughilfen dienen, insbesondere bei Nacht oder schlechter Sicht. Sie betreffen Flugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln (IFR) unterwegs sind.

Der Entscheid des UVEK stellt eine wichtige Etappe im Optimierungsprozess für den Anflug auf den Flughafen Lugano dar. Der Flughafen verfügt damit über die Voraussetzungen, um die der Verbesserung der Sicherheit dienenden Massnahmen umsetzen zu können. Sobald der Flughafen die vorgesehenen Einrichtungen installiert und das BAZL diese abgenommen hat, wird das Amt die im letzten September verfügte operationelle Übergangsregelung für den  Anflug auf Piste 19 wieder aufheben. Diese Massnahmen besagen, dass Instrumentenanflüge nur durchgeführt werden dürfen, wenn sich keine Wolken unterhalb von 3000 Fuss (ca. 900 Meter) befinden.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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