Aktionsplan Nachhaltige Entwicklung: Die Schweiz soll nachhaltiger werden

Bern, 14.04.1997 - Der Bundesrat will die nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche integrieren. Dies ist das Ziel der bundesrätlichen Strategie „Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz". Sie beinhaltet die Aktionsfelder Internationales Engagement, Energie, Wirtschaft, Konsumverhalten, Sicherheitspolitik, ökologische Steuerreform, Bundesausgaben sowie Umsetzung und Erfolgskontrolle. Gleichzeitig hat er einen Bericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Rio (IDARio) über den Stand der Realisierung der Nachhaltigkeit in der Schweiz zur Kenntnis genommen.

Im Juni 1992 fand in Rio de Janeiro die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) statt. An dieser Konferenz verabschiedeten 181 Staaten, darunter auch die Schweiz, die Agenda 21. Die Agenda 21 ist ein umfassendes Programm für das 21. Jahrhundert mit dem Ziel, die Synergien zwischen den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu nutzen und die nachhaltige Entwicklung weltweit zu fördern. 

In seinem Bericht vom 18. März 1996 über die Legislaturplanung 1995-1999 hat der Bundesrat angekündigt, dass er in allen politischen Bereichen die Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen will. Zahlreiche Beschlüsse und Projekte des Bundesrates tragen denn auch bereits zur Umsetzung der Agenda 21 und zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.

Mit dem Bericht des Bundesrates über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den 90er Jahren (Leitbild Nord-Süd) werden internationale Aktivitäten der Schweiz konsequent auf die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet. Im Energiebereich weisen das Aktionsprogramm „Energie 2000", das neue Energiegesetz und die am 17. März 1997 verabschiedete Botschaft zum Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen den Weg. Im Verkehrsbereich tragen die Bahnreform, die Finanzierung der Grossprojekte des öffentlichen Verkehrs und die Umsetzung des Alpenschutzartikels wesentlich zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Mit der Agrarreform und der Möglichkeit, besondere ökologische Leistungen wie zum Beispiel die integrierte Produktion und den biologischen Landbau abgelten zu können, wird ein erster wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit der Landwirtschaft getan. Die neuen Instrumente wie die Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen und auf Heizöl „Extraleicht", die Vereinbarungen und die Umweltmanagementsysteme fördern die Integration von Wirtschaft und Umwelt und damit die nachhaltige Entwicklung.

Mit der Strategie „Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" will der Bundesrat einen weiteren Beitrag zur Umsetzung der Agenda 21 in unserem Land leisten. Sie sieht im wesentlichen folgende Massnahmen vor: 

  • Der Bund prüft bis ins Jahr 2001 die Möglichkeiten einer ökologischen Steuerreform, mit der sich in der Finanz- und Abgabenpolitik positive Anreize für die Förderung der Beschäftigung und für das Erreichen energie- und umweltpolitischer Zielsetzungen schaffen liessen. 
  • Der Bund bewirkt mit geeigneten Rahmenbedingungen, dass die Wirtschaft die externen Kosten im ökologischen und sozialen Bereich vermehrt berücksichtigt. Insbesondere wird bis Ende 1998 geprüft, ob mit den Einkaufsrichtlinien beim Bund umweltschonende Produkte und Dienstleistungen stärker gefördert werden können. Ferner wird bis Ende 1997 geprüft, ob Wirtschafts- und Konjunkturförderungsprogramme mit Möglichkeiten zur Förderung von nachhaltigen Technologien, Produkten und Dienstleistungen erweitert werden sollen. 
  • Die Schweiz fördert mit einer national und international verbesserten Produkteinformation ein Konsumverhalten im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (Umwelt- und Sozialverträglichkeit). Bis Ende 1998 wird geklärt, ob private Labels, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, anerkannt und gefördert werden sollen. 
  • Bis Ende 1999 werden die Zusammenhänge zwischen Sicherheitspolitik und nachhaltiger Entwicklung analysiert, Synergien genutzt und entsprechende Schlüsse für die Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- und Sicherheitspolitik gezogen. 
  • Im Energiebereich will der Bund die bereits eingeführten oder vorgesehenen Massnahmen (Energie 2000, neues Energie- und neues CO2-Gesetz) über das Jahr 2000 hinaus weiterführen und verstärken. 
  • Der Bund nutzt die Lenkungswirkung seiner Ausgaben für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Im Verkehrsbereich wird das Finanzierungskonzept mit dem Ziel eines besseren Gleichgewichts zwischen Strasse und Schiene und einer besseren Internalisierung der externen Kosten weiterentwickelt. Die Agrarreform wird weitergeführt und konsequent umgesetzt. 

Der vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Bericht des IDARio gibt den Stand der Realisierung der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz wieder. Der Bericht zeigt auf, dass schon heute zahlreiche Beschlüsse und Vorhaben in verschiedenen Politikbereichen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Der Bundesrat hofft, dass die Strategie und der IDARio-Bericht im Parlament zu einer breiten Diskussion über die nachhaltige Entwicklung führen werden. Strategie und Bericht stellen die Integration der nachhaltigen Entwicklung in die schweizerische Politik dar und sollen an der Sondersession der UN-Generalversammlung über den Stand der Umsetzung der Agenda 21 (UNGASS), die vom 23. bis 27. Juni in 1997 in New York stattfinden wird, vorgelegt werden. 

Nachhaltige Entwicklung

Nachhaltig ist eine Entwicklung dann, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen (Brundtland-Kommission, 1987). 

Aktionsplan

Am 28. Februar 1996 hat der Bundesrat den Bericht „Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" des Interdepartementalen Ausschusses Rio (IDARio) zur Kenntnis genommen. Der jetzt vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Bericht stellt eine aktualisierte Fassung des Berichts von 1996 dar. 

Ebenfalls am 28. Februar 1996 hat der Bundesrat dem IDARio den Auftrag erteilt, einen schweizerischen Aktionsplan zur nachhaltigen Entwicklung auszuarbeiten. Mit dieser Aufgabe sind sieben Persönlichkeiten betraut worden. Dieser „Conseil du développement durable" unter der Leitung von Ernst Basler hat den Bericht „Nachhaltige Entwicklung - Aktionsplan für die Schweiz" im Januar 1997 vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Berichtes hat der IDARio in der Folge die Strategie „Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" vorbereitet.

IDARio

Am 1. März 1993 hat der Bundesrat die Verantwortung für die Ausrichtung und Koordination aller Folgearbeiten der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung und damit auch der nachhaltigen Entwicklung einem interdepartementalen Ausschuss auf Direktorenebene - dem IDARio - übertragen. In diesem Ausschuss sind 20 verschiedene Bundesstellen vertreten. Der Vorsitz wird in jährlichem Wechsel von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), vom Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI) sowie vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) wahrgenommen. Nach 1994 ist 1997 die Reihe wieder an Philippe Roch, Direktor des BUWAL.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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