Neue Verordnungen über sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Bahnbereich treten in Kraft

Bern, 30.12.2009 - Die neue Verordnung über sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV) und die revidierte Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) treten anfangs 2010 in Kraft. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird eine neue Datenbank einführen. Mit ihr werden die Daten der Fahrberechtigungen von Triebfahrzeugführenden durch die Eisenbahnunternehmen bearbeitet. Neu ist namentlich ein Fahrausweis im Kreditkartenformat.

Die STEBV regelt die Zulassung von Personengruppen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben wie z.B. Triebfahrzeugführer, Fahrdienstleiter, Sicherheitswärter, Visiteure, etc. Die Verordnung umschreibt  die fachlichen und medizinischen Grundanforderungen und die entsprechenden Qualifikationen. Hinzu kommen Massnahmen bei Dienstunfähigkeit wegen Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss und Ausweisentzügen.

Die VTE enthält weiter Anpassungen im Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Richtlinie für einen internationalen Führerschein für Triebfahrzeugführende. Dies bedeutet u.a., dass der bisherige Führerausweis in Papierform durch ein Kreditkartenformat abgelöst und mit einer Zusatzbescheinigung ergänzt wird. Die Inkraftsetzung erfolgt per 1. Januar 2010.

Im Rahmen der VTE hat das BAV eine neue Datenbank unter dem Projektnamen „Phoenix“ entwickelt. Sie wird im Gegensatz zur bisherigen Datenbank mit externen Schnittstellen versehen sein und ermöglicht damit die Datenbewirtschaftung der Fahrberechtigungen von Triebfahrzeugführenden durch die Eisenbahnunternehmen, Vertrauensärzte und -Psychologen sowie Prüfungsexperten. Mit diesem modernen Hilfsmittel können die Verfahren vereinfacht werden. Dies erhöht Qualität und Wirtschaftlichkeit der administrativen Zulassungsprozesse.

Die Schweizer Bahnunternehmen haben 2009 Stellung genommen zu den Entwürfen der neuen Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV)  sowie zur geänderten Verordnung über die Zulassung zum Führen von Fahrzeugen der Eisenbahnen (VTE).


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