Keine Erhöhung der Mittel für die SBB und Privatbahnen

Bern, 16.12.2009 - Aus finanzpolitischen Gründen will der Bundesrat an den Kürzungen der Mittel für die Infrastruktur der SBB und der Schweizer Privatbahnen in den Jahren 2011 und 2012 festhalten. Er gewichtet die finanzpolitischen Prioritäten aufgrund des Konsolidierungsprogramms 2011-2013 höher als den von den Bahnen angemeldeten Bedarf. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, um trotzdem den sicheren Betrieb der Eisenbahninfrastruktur zu ermöglichen.

Bei einer Aussprache über die finanziellen Rahmenbedingungen für den Betrieb der Eisenbahn-Infrastruktur kam der Bundesrat zum Schluss, dass die gemäss Konsolidierungsprogramm im Finanzplan vorgesehenen Mittel nicht zulasten des Bundeshaushaltes erhöht werden können. Das UVEK wird nun eine Leistungsvereinbarung mit der SBB und einen Kredit für die Privatbahninfrastruktur ausarbeiten, welche im Rahmen der Vorgaben des Finanzplanes bleiben.

Der Bundesrat will die im Finanzplan für die Jahre 2011 und 2012 vorgesehenen Mittel von 2,9 Milliarden Franken zur Finanzierung des Betriebs und Unterhalts der SBB nicht erhöhen. Bei den Privatbahnen soll der Kredit für die Zweijahresperiode nicht mehr als 1,1 Milliarden Franken betragen.

Der Bundesrat hat damit einen Richtungsentscheid gefällt: Für den Weiterbetrieb der Eisenbahninfrastruktur werden aus dem Bundeshaushalt keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. Von den Bahnen war für diese Periode ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund einer Milliarde Franken angemeldet worden.

Prioritär sind die Sicherheit und der Unterhalt des Bahnnetzes. Um diese sicherzustellen wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrates nun Vorschläge erarbeiten, um zusätzliche Mittel zu generieren und die für die Jahre 2011 und 2012 vorgesehenen Investitionen zu kürzen.

Zur Diskussion stehen:

  • Kürzungen bei Erweiterungsinvestitionen. Das kann Beiträge an laufende Projekte wie die Durchmesserlinie in Zürich oder den Bau der Linie CEVA in Genf betreffen und Verzögerungen bei geplanten Neuinvestitionen zur Folge haben (z.B. für den Ausbau von Grossbahnhöfen oder die Profilerweiterung für Doppelstockzüge im Wallis).
  • Verschiebungen von Unterhaltsarbeiten am Netz, was zu Langsamfahrstellen und damit zu Fahrplanverzögerungen führen kann. 
  • eine Erhöhung der Trassenpreise für den Personenverkehr, was zu einer Erhöhung der Billetpreise führen würde. 
  • Kürzungen bei den Einlagen in den FinöV-Fonds, um diese Mittel für die Investitionen der SBB zu verwenden. Das hätte Verzögerungen bei den vom Parlament beschlossenen ZEB-Projekten zur Folge.  
  • Kürzungen bei Tunnelsanierungen und Anpassungen für Behinderte.

Das UVEK wird nun mit der SBB AG Verhandlungen über die Details der neuen Leistungsvereinbarung führen. Zum Entwurf der Leistungsvereinbarung und zur Finanzierung der Privatbahninfrastruktur wird eine Anhörung bei den Kantonen durchgeführt. Beide Vorlagen sollen im kommenden Frühjahr vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedet werden.

Die Bahnen hatten zusätzliche Mittel beantragt, weil die Kosten für den Unterhalt der Bahninfrastruktur mit zunehmender Nutzung des Netzes stark gestiegen sind und weiter steigen. Zwischen 2002 und 2008 stiegen die Personenverkehrsleistungen auf dem Schweizer Bahnnetz um mehr als 30%. Jeder Kilometer SBB-Netzes wird von durchschnittlich 93 Zügen pro Tag befahren. Kein anderes Bahnnetz der Welt wird so intensiv genutzt. Während die Netzauslastung insgesamt um 17% stieg, gingen die Bundesmittel teuerungsbereinigt um 8% zurück.


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