Gewässerschutzverordnung in der Vernehmlassung: Eurokompatible Abwasservorschriften

Bern, 08.08.1997 - Das Eidgenössiche Departement des Innern (EDI) hat die letzte einer Serie von drei Änderungen der Allgemeinen Gewässerschutzverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Die neuen Vorschriften sollen zu einer Harmonisierung mit den Abwasser-Vorschriften der Europäischen Union führen und stellen den Abschluss der Gesamtrevision dar. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 1997.

Die Änderung der Gewässerschutzverordnung steht im Zusammenhang mit der Totalrevision des Bundesgesetzes zum Schutz der Gewässer aus dem Jahre 1991. Das total revidierte Gewässerschutzgesetz trat am 1. November 1992 in Kraft. Die Allgemeine Gewässerschutzverordnung wurde zur Anpassung der dringendsten Ausführungsvorschriften an das revidierte Gewässerschutzgesetz in den Jahren 1992 und 1993 geändert. Dies betraf die Vorschriften über den Klärschlamm, die Abwasserbeseitigung, die Betriebe mit Nutztierhaltung, die Restwassermengen und die Förderung. 

Mit der nun vorliegenden dritten Änderung wird die Gesamtrevision abgeschlossen und gleichzeitig eine Harmonisierung mit den Vorschriften im internationalen Gewässerschutzrecht vorgenommen. 

Mit der Verordnungsrevision werden die schweizerischen Vorschriften über die Ableitung von kommunalem Abwasser und Abwasser aus Industrie und Gewerbe mit den Vorschriften der EU harmonisiert. Zur Verringerung der Ableitung von Schadstoffen aus Produktionsprozessen müssen neu Massnahmen nach dem Stand der Technik gemäss dem EU-Standard getroffen werden. 

Neuerungen bringt die Verordnungsrevision auch beim Grundwasserschutz. Dieser beschränkt sich künftig nicht nur auf Anforderungen zur Vermeidung der Verschmutzung durch Unfälle, insbesondere durch Tankanlagen, sondern umfasst auch die Verringerung der Verschmutzung durch chemische Stoffe, wie beispielsweise Nitrate und Pestizide aus der Landwirtschaft. Schliesslich wird auch die Spülung und Entleerung von Stauseen für die Wasserkraftnutzung neu geregelt. In Zukunft sind Spülungen und Entleerungen so durchzuführen, dass sie die Flora und Fauna der betroffenen Gewässer so wenig wie möglich beeinträchtigen. 

Auswirkungen der Verordnungsrevision

Die Verordnungsänderungen führen bei der Abwasserentsorgung nicht zu höheren Kosten, da die Anforderungen an die kommunalen Abwasserreinigungsanlagen nicht verschärft, sondern nur an die EU-Normen angepasst werden. Ausgenommen davon sind allerdings diejenigen grossen Kläranlagen im Rheineinzugsgebiet unterhalb der Seen, die erweitert werden müssen, weil sie bereits die bisherigen Anforderungen nicht erfüllen können. Bei diesen Anlagen wird eine Reduktion der Stickstoffeinleitungen verlangt. Mit dieser Vorschrift erfüllt die Schweiz die Anforderungen, die im Rahmen von internationalen Vereinbarungen beschlossen wurden. Keine Probleme ergeben sich für die Industrie- und Gewerbebetriebe, weil alle nötigen Gewässerschutzmassnahmen in den vergangenen Jahren bereits realisiert wurden.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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