Bundesrat lehnt Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" ab

Bern, 16.12.2009 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" zuhanden des Parlaments verabschiedet und dabei das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Er ist der Ansicht, dass dem Schutz vor Waffenmissbrauch im aktuellen Waffengesetz ausreichend Rechnung getragen wird. Im Bereich der Armeewaffen hat der Bundesrat zudem die notwendigen Schritte unternommen, um vorbeugende Massnahmen gegen mögliche Missbräuche mit Ordonnanzwaffen zu optimieren.

Die am 23. Februar 2009 eingereichte Initiative bezweckt in erster Linie eine Reduktion der Anzahl vorhandener Waffen in Privathaushalten. Ordonnanzwaffen sollen künftig in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden. Ferner verlangt die Initiative einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für jeden Umgang mit Feuerwaffen. Weiter soll der Bund Einsammelaktionen von Feuerwaffen unterstützen und ein zentralisiertes Informationssystem über Feuerwaffen einrichten und führen.

Für den Bundesrat ist jedoch offen, ob ein Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis den Missbrauch von Waffen auch tatsächlich eindämmt. Für verschiedene Interessengruppen (z. B. Sammler) sind objektive, leicht überprüfbare Kriterien schwierig zu definieren. Ferner erscheint ein Verbot jeglichen Erwerbs von sogenannten "Pump Action" und von Seriefeuerwaffen nicht gerechtfertigt. Der Erwerb von "Pump Action" erfordert bereits heute einen Waffenerwerbsschein, der Erwerb von Seriefeuerwaffen sogar eine Ausnahmebewilligung.

Optimierungen im Bereich der Ordonnanzwaffen sind erfolgt
Bezüglich Ordonnanzwaffen hält der Bundesrat an der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe fest. Er hat aber bereits am 27. November 2009 beschlossen, dass jeder Armeeangehörige ab dem 1. Januar 2010 die Waffe ohne Angabe von Gründen und kostenlos in einem Logistik-Center oder einer Retablierungsstelle der Logistikbasis der Armee (LBA) hinterlegen kann. Entsprechend der Regelungen im Waffengesetz erfolgt der Erwerb der Ordonnanzwaffe beim Ausscheiden aus der Armee zudem ab dem 1. Januar 2010 mittels Waffenerwerbsschein.

Würde den Armeeangehörigen keine persönliche Waffe mehr abgegeben, müsste bei jeder Dienstleistung die Waffe neu auf den Schützen eingestellt werden. Damit verbunden wäre ein zusätzlicher Mehraufwand für Ausbildung und Einschiessen. Auch das Schiesswesen ausser Dienst würde durch die zentrale Aufbewahrung der Ordonnanzwaffen in gesicherten Räumen der Armee erheblich erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht.

Kein zentrales Waffenregister nötig
Was die Einführung eines zentralen Waffenregisters betrifft, haben sich Bundesrat und Parlament in den letzten Jahren mehrfach dagegen ausgesprochen. Seit dem 12. Dezember 2008 registriert das kantonale Waffenbüro des Wohnsitzkantons der erwerbenden Person jeden Waffenerwerb. Es erteilt den Waffenerwerbsschein für bewilligungspflichtige Waffen und Ausnahmebewilligungen für verbotene Waffen. Gleichzeitig werden dem Waffenbüro die meldepflichtigen Jagd- und Sportwaffen gemeldet. Sämtliche Informationen über den Waffenerwerb oder -besitz einer Person können somit beim Waffenbüro des Wohnsitzkantons der Person nachgefragt werden.

Geltendes Waffengesetz und Optimierungen bei Ordonnanzwaffen reichen aus
Insgesamt vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass sich aus der Umformulierung der Verfassungsbestimmung kaum konkrete Verbesserungen ergeben. Das geltende Waffengesetz trägt dem Schutz vor Waffenmissbrauch und -gewalt bereits genügend Rechnung. Im Bereich der Armeewaffen hat der Bundesrat die notwendigen Schritte unternommen, um die vorbeugenden Massnahmen gegen mögliche Missbräuche zu optimieren.

Der Bundesrat beantragt dem Volk und den Ständen deshalb, die Volksinitiative bei gleichzeitigem Verzicht auf einen Gegenvorschlag abzulehnen.


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Für Fragen zur Ordonnanzwaffe: Sebastian Hueber, Stv. Chef Kommunikation VBS, Tel. +41 31 324 88 75



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