Schweiz nimmt aus humanitären Gründen einen Guantánamo-Häftling auf

Bern, 16.12.2009 - Der Bundesrat hat heute entschieden, aus humanitären Gründen einen im Gefangenenlager in Guantánamo inhaftierten usbekischen Staatsangehörigen aufzunehmen. Der Kanton Genf hat sich bereit erklärt, den Usbeken aufzunehmen. Die Rahmenbedingungen für die Aufnahme werden in einem mit den USA ausgehandelten Memorandum of Understanding geregelt, das bereit zur Unterzeichnung ist.

Der Bundesrat hatte die Inhaftierung von Personen in Guantánamo als völkerrechtswidrig kritisiert. Mit dem heutigen Entscheid will er im Sinne der humanitären Tradition der Schweiz zur Lösung des Problems Guantánamo beitragen. Sein Entscheid stützt sich auf intensive Abklärungen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe. Der Arbeitsgruppe standen umfangreiche Unterlagen der US-Behörden zur Verfügung. Sie entsandte zudem im vergangenen August eine Delegation nach Guantánamo, die mit dem Inhaftierten ausführliche Gespräche führte und ihn durch einen schweizerischen Arzt untersuchen liess.

Anschuldigungen nicht erhärtet

Die von den USA erhobenen Anschuldigungen der Verbindung zu terroristischen Kreisen haben sich nie erhärten lassen. Bereits im Jahr 2005 wurde der inhaftierte Usbeke von den USA als „cleared for release" eingestuft, d.h. für die Freilassung freigegeben. Die US-Behörden sicherten der Schweiz zu, dass der Mann weder angeklagt noch verurteilt worden ist und dass er keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Auch von anderen ausländischen Sicherheitsbehörden hat die Schweiz keine negativen Rückmeldungen erhalten, die eine Aufnahme als nicht vertretbar erscheinen liessen. Auch die Prognosen über die Integrationsmöglichkeit und der gesundheitliche Zustand werfen keine besonderen Probleme auf.

Gesuch um Aufnahme in die Schweiz

Nach den Gesprächen mit der Schweizer Delegation stellte der Usbeke ein schriftliches Gesuch um Aufnahme in die Schweiz. Er bestätigte, nicht in terroristische Aktivitäten verwickelt gewesen zu sein und sich auch zukünftig nicht an illegalen Aktivitäten zu beteiligen. Zudem verpflichtete er sich, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren, die am Wohnort gesprochene Sprache zu erlernen und sich am Wirtschaftsleben zu beteiligen. Er wird im Kanton Genf aufgenommen, der einem Ersuchen des Bundes stattgegeben hat.

Die Regierung Obama hatte am 22. Januar 2009 entschieden, das Gefangenenlager in Guantánamo möglichst rasch zu schliessen. Neben anderen Staaten ersuchten die USA auch die Schweiz, die Aufnahme von Inhaftierten, gegen die keine Anklage erhoben werden konnte, zu prüfen. Verschiedene Staaten haben bereits Inhaftierte aufgenommen bzw. eine Aufnahme beschlossen.


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