Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2008

Bern, 16.12.2009 - Der Bundesrat hat den jährlichen Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen und der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge per Ende 2008 zur Kenntnis genommen. Im Jahr 2008 hat sich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der Finanzmarktkrise erwartungsgemäss erheblich verschlechtert. Der Anteil der Kassen in Unterdeckung ist stark angestiegen. Eine aktuelle Schätzung weist darauf hin, dass sich die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen seither wieder verbessert hat. Trotzdem bleibt die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes für die langfristige Sicherung der Leistungen unumgänglich.

Der Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen basiert auf einer Erhebung des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV bei den Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge. Die Auswertung zeigt, dass sich Ende 2008 915 registrierte Kassen (46.5%) in Unterdeckung befanden (registrierte Einrichtungen führen mindestens die BVG-Minimalversicherung durch, während nicht registrierte nur im vor- und überobligatorischen Bereich tätig sind). Im Vorjahr waren 78 Kassen (4.2%) von einer Unterdeckung betroffen. Die gesamte Unterdeckungssumme belief sich per 31. Dezember 2008 auf rund 52.5 Mrd. Franken, gegenüber 17.1 Mrd. im Vorjahr.

Der grösste Teil der Unterdeckungssumme betraf Kassen mit Staatsgarantie. Deren Fehlbetrag stieg gegenüber dem Vorjahr um 15 Mrd. Franken auf 30.8 Mrd. Bei vielen von ihnen muss berücksichtigt werden, dass sie unabhängig von der aktuellen Situation auf dem Kapitalmarkt einen Deckungsgrad unter 100% aufweisen, weil sie wegen der Staatsgarantie nie vollständig ausfinanziert wurden.

Die Erfolgsrechnungen der 11 Lebensversicherungsgesellschaften in der beruflichen Vorsorge zeigten für das Jahr 2008 ein im Vergleich zum Vorjahr erheblich verschlechtertes Ergebnis. Da die Lebensversicherer auch in der 2. Säule keine Unterdeckung aufweisen dürfen, investieren sie stärker in risikoarme Anlagen und sind von der Finanzmarktkrise weniger stark betroffen als die autonomen Vorsorgeeinrichtungen.

Neuste Berechnung weist auf Verbesserung der finanziellen Lage hin

Beim Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen handelt es sich um eine aussagekräftige Vollerhebung, basierend auf testierten und von den Revisionsstellen geprüften Daten der Vorsorgeeinrichtungen per Ende 2008. Die aktuelle Situation der Kassen hingegen kann nur aufgrund eines Rechnungsmodells beurteilt werden. Generell weisen diese Berechnungen aufgrund der Erholung der Finanzmärkte seit März 2009 auf eine Verbesserung der finanziellen Lage hin.

Die aktuellen Auswertungen des BSV zeigen, dass sich per Ende Oktober 2009 noch rund 32% der registrierten Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung befanden. Bei den Kassen mit Staatsgarantie belief sich zu diesem Zeitpunkt der Anteil Kassen in Unterdeckung auf rund 74%, bei jenen ohne Staatsgarantie auf 30%. Der mit der Bilanzsumme gewichtete, durchschnittliche Deckungsgrad belief sich nach der gleichen Schätzung auf 97.5%, wobei er für die Kassen mit Staatsgarantie 84.4% und für jene ohne Staatsgarantie 101.7% betrug.

Die genauen Daten zur finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen liegen jeweils mit einiger zeitlicher Verzögerung vor. Darum hat das Bundesamt für Sozialversicherungen ein Rechnungsmodell entwickelt, mit dem die jeweils aktuelle Situation wesentlich schneller abgeschätzt werden kann. Im Frühjahr 2009 hat das BSV auf der Basis dieses Rechnungsmodells die Aussage gemacht, per Ende 2008 dürften sich knapp 50 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung befunden haben. In der Tat waren es knapp 47 Prozent, wie der vorliegende Bericht zeigt. Dies bestätigt die Zuverlässigkeit der Berechnungsmethode.

Inwieweit die Erholung der Aktienmärkte nachhaltig ist, kann gegenwärtig kaum abschliessend beurteilt werden. Angesichts des Umstands, dass die Wertschwankungsreserven der Kassen während der Krise weggeschmolzen sind, bestehen weiterhin erhebliche finanzielle Risiken. Die von den paritätischen Organen der Kassen beschlossenen Sanierungsmassnahmen sollten deshalb angemessen weitergeführt werden, und dem Aufbau von ausreichenden Wertschwankungsreserven ist mittelfristig höchste Priorität einzuräumen. Die Kapitalrenditen sind seit den 1990-er Jahren tendenziell gesunken, während gleichzeitig die Renten wegen der steigenden Lebenserwartung länger ausbezahlt werden müssen. Zusätzlich zur mittelfristigen Behebung von Unterdeckungen müssen daher die Leistungen der 2. Säule langfristig gesichert werden. Dieses Ziel wird erreicht mit der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes, die dem Stimmvolk am 7. März 2010 zum Entscheid vorgelegt wird.


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031 322 42 32, Philipp Rohrbach, Bereich Finanzierung und Systementwicklung, Berufliche Vorsorge, Bundesamt für Sozialversicherungen



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