Bald ist das Bundespatentgericht Realität

Bern, 14.12.2009 - Die institutionellen und organisatorischen Bestimmungen des neuen Patentgerichtsgesetzes werden per 1. März 2010 in Kraft gesetzt. Mit diesem Beschluss gab der Bundesrat den Startschuss für die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichts im 2010. Das Bundespatentgericht soll anfangs 2011 seine Tätigkeit aufnehmen.

Das Bundesgesetz über das Bundespatentgericht (Patentgerichtsgesetz) vom 20. März 2009 sieht die Schaffung eines nationalen Spezialgerichts vor, das bei Streitigkeiten über Patente anstelle der kantonalen Gerichte zuständig ist. Das Bundespatentgericht gewährleistet als Vorinstanz des Bundesgerichts das erforderliche Fachwissen und einen effektiven Rechtsschutz für Erfindungen.

Das Bundespatentgericht soll im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen schweizerischen Zivilprozessordnung, d.h. voraussichtlich per 1. Januar 2011, seine Tätigkeit aufnehmen. Zuvor sind die Richterinnen und Richter zu wählen und ins Amt einzusetzen. Zudem muss die Gerichtsleitung die organisatorischen Vorarbeiten abgeschlossen haben. Daher soll die Wahl in der ersten Jahreshälfte 2010 stattfinden.

Der Beschluss des Bundesrats ist die Grundlage für die Richterwahl durch die Bundesversammlung. Das Wahlgeschäft wird durch die Gerichtskommission vorbereitet, die auch die Richterstellen ausschreiben wird.


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