16. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Landverkehrsabkommen Schweiz-EG

Bern, 11.12.2009 - An der Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EG („Comité mixte“) am Freitag in Brüssel war die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eines der Themen. Dabei orientierte die von BAV-Direktor Max Friedli geleitete Schweizer Delegation über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) über die letzte LSVA-Erhöhung.

Das BVGer hatte am vergangenen 21. Oktober aufgrund von Einsprachen des Schweizer Lastwagengewerbes die mit der EU im Comité mixte vereinbarte Erhöhung der LSVA um rund 10 Prozent auf den 1. Januar 2008 als unrechtmässig beurteilt. Massgebend für diesen Entscheid war der gemäss BVGer unter den gewählten Annahmen als unzulässig erachtete Einbezug der Stauzeitkosten. Gegen diesen Entscheid des BVGer hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 2. Dezember beim Bundesgericht Beschwerde erhoben.

Am Treffen des Gemischten Ausschusses informierte die Schweizer Delegation darüber, dass bis zum Vorliegen des Bundesgerichtsentscheids die Abgabe wieder nach dem Tarif 2005 erhoben wird, das heisst je nach Emissionsnorm zwischen 2,15 und 2,88 Rappen pro Tonnenkilometer. Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2009 zudem beschlossen, dass er auf ein Nachfordern der Abgabedifferenz verzichtet, falls das Bundesgericht die LSVA-Erhöhung bestätigt. Fällt das Urteil gegen den Bund aus, wird auf Antrag die zuviel bezahlte LSVA zurückerstattet (vgl Link).

Ausserdem nahm das Comité mixte zur Kenntnis, dass der von ihm im Jahr 2007 genehmigten Beschluss bezüglich der LSVA-Sätze in Kraft bleibt, falls das Bundesgericht die im bilateralen Abkommen über den Landverkehr festgelegte Erhöhung der Sätze auf einen gewichteten Mittelwert von 325 Franken bestätigt (für die Fahrt eines Lastwagens mit 40 Tonnen Gesamtgewicht der eine Strecke von 300 km zurücklegt). Entscheidet das Bundesgericht anders, müsste das Comité mixte einen neuen Beschluss mit niedrigeren Sätzen vorbereiten.

Im Weiteren akzeptierte die EU-Delegation den Schweizer Vorschlag, die Lastwagen der Abgasklasse EURO 4 nicht vor dem 1. Januar 2013 in die mittlere Abgabekategorie abzuklassieren. Ebenso sollen die Lastwagen der Abgasklasse EURO 5 bis zum 1. Januar 2016 in der günstigsten Kategorie verbleiben. Mit diesem Vorschlag kommt die Schweiz einer Forderung des Transportgewerbes nach, die damit die Investitionssicherheit im Transportwesen verbessern will.

Jahresbericht 2008 des Verkehrsobservatoriums verabschiedet

Die beiden Delegationen verabschiedeten im Weiteren den zweiten Bericht des Observatoriums des Strassen- und Schienengüterverkehrs im Alpenraum. Darin wird festgestellt, dass die Zahl der Lastwagenfahrten im gesamten Alpenraum im Jahr 2008 um 1,8 % gesunken ist. Im Schienenverkehr ging die Gütermenge im gesamten Alpenraum um 1,1 % zurück. Der Bericht wird nächstens auf der BAV-Website aufgeschaltet werden.

Das Landverkehrsabkommen zwischen der EG und der Schweiz (Art. 45) sieht die Einrichtung eines ständigen Observatoriums des Strassen- und Schienengüterverkehrs sowie des kombinierten Verkehrs Strasse/Schiene im gesamten Alpenraum (zwischen Ventimiglia in Italien und Wechsel in Österreich) vor.  Aufgabe des Observatoriums ist es, verlässliche Daten zur Entwicklung des Verkehrs zu sammeln und eine Ursachenanalyse vorzunehmen.

Carchauffeure wie bisher maximal 12 Tage am Steuer

Die Schweizer Delegation kündigte schliesslich an, dass die Schweiz die Vorschrift über die europäische Regelung der Ruhezeiten im Strassenverkehr auf den 1. Januar 2011 übernehmen wird (Verordnung (EG) Nr. 561/2006). Dies wird möglich, nachdem die EU die Ausnahmeregelung in ihre Verordnung aufgenommen hat, die es Chauffeuren erlaubt, bei internationalen Personentransporten per Car die vorgesehene wöchentliche Ruhezeit ausnahmsweise erst nach zwölf Tagen zu beziehen. Ebenso wurde das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) damit harmonisiert. Die Schweiz wird nun die Chauffeurverordnung (Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen, ARV 1) anpassen.

Der Gemischte Ausschuss trat am Freitag in Brüssel zum 16. Mal zusammen. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Enrico Grillo Pasquarelli, Direktor Landverkehr in der EG-Kommission, führte die EG-Delegation an.


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